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Muezzin-Ruf erlaubt - Isidor - 23.09.2020

Muezzin darf in Oer-Erkenschwick zum Gebet rufen 

Das OVG Münster hat die Klage gegen den Muezzin-Ruf abgewiesen. Das ist gut so. Religionsfreiheit gilt für alle Religion. Es sind laut GG alle Religionen gleich zu behandeln.
Wenn die Christlichen Kirchen zum Gottesdienst bimmeln, darf hat der Muezzin seine Gläubigen rufen.


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - nomoi III - 23.09.2020

(23.09.2020, 19:33)Isidor schrieb:  Muezzin darf in Oer-Erkenschwick zum Gebet rufen 

Das OVG Münster hat die Klage gegen den Muezzin-Ruf abgewiesen.
Das ist gut so. Religionsfreiheit gilt für alle Religion. Es sind laut GG alle Religionen gleich zu behandeln.
Wenn die Christlichen Kirchen zum Gottesdienst bimmeln, darf hat der Muezzin seine Gläubigen rufen.

1. Die Religionsfreiheit stand nicht  zur Bewertung an.
Aus dem "christlichen" Bimmeln ergibt sich nix entsprechendes!


2. Das Ehepaar, hatte vor allem wegen des Inhalts des Rufs geklagt - 
insbesondere wegen des ausgerufenen Bekenntnisses 

"Allah ist der Größte".
Diese überhebliche Behauptung ist vermessen!



RE: Muezzin-Ruf erlaubt - harvest - 23.09.2020

(23.09.2020, 19:33)Isidor schrieb:  Muezzin darf in Oer-Erkenschwick zum Gebet rufen 

Das OVG Münster hat die Klage gegen den Muezzin-Ruf abgewiesen. Das ist gut so. Religionsfreiheit gilt für alle Religion. Es sind laut GG alle Religionen gleich zu behandeln.
Wenn die Christlichen Kirchen zum Gottesdienst bimmeln, darf hat der Muezzin seine Gläubigen rufen.

Während bei christlichen Hochzeiten die Glocken läuten, dürfen die Muslime bei ihren Hochzeiten mit ihren Knarren in die Luft ballern, oder wie?
Alles eine Frage des kulturellen Hintergrunds, guter Mann. 
Vielleicht dürfen dann auch bei hier lebenden Hindus die Witwen irgendwo auf freien Felde am Ufer der Wertach verbrannt werden?
Dieser grassierende Kulturrelativismus ist was für Cretins. 
Punkt.


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - ThorstenK - 23.09.2020

Die Klage ging wohl vor allem daneben, weil sie unzureichend  begründet war:

Zitat:Das Ehepaar, das etwa 900 Meter entfernt von der Ditib-Gemeinde wohnt, hatte jedoch nicht nur wegen der Lautstärke geklagt, sondern vornehmlich wegen des Inhalts des Rufs - insbesondere wegen des ausgerufenen Bekenntnisses "Allah ist der Größte".


Da es bekanntlich nur einen Gott gibt, ist der natürlich immer der Größte, egal ob man ihn nun Allah oder sonst wie nennt. Also alles gut.


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - Isidor - 23.09.2020

(23.09.2020, 21:34)ThorstenK schrieb:  Die Klage ging wohl vor allem daneben, weil sie unzureichend  begründet war:



Da es bekanntlich nur einen Gott gibt, ist der natürlich immer der Größte, egal ob man ihn nun Allah oder sonst wie nennt. Also alles gut.

Das sehe ich auch.

Ein Spruch von Rosa Luxemburg dazu: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Thumbup1


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - nomoi III - 23.09.2020

(23.09.2020, 20:55)harvest schrieb:  Während bei christlichen Hochzeiten die Glocken läuten, dürfen die Muslime bei ihren Hochzeiten mit ihren Knarren in die Luft ballern, oder wie?
Alles eine Frage des kulturellen Hintergrunds, guter Mann. 
Vielleicht dürfen dann auch bei hier lebenden Hindus die Witwen irgendwo auf freien Felde am Ufer der Wertach verbrannt werden?
Dieser grassierende Kulturrelativismus ist was für Cretins. 
Punkt.

prost


PS: die Feier    Feuer  sollte man konzentriert am Funkensonntag *)  "veranstalten."

*) 1. Fastensonntag


PS 2: abschicken verpennt, spannender Film hat mich abgelenkt     Clap



RE: Muezzin-Ruf erlaubt - nomoi III - 23.09.2020

(23.09.2020, 22:37)Isidor schrieb:  Das sehe ich auch.

Ein Spruch von Rosa Luxemburg dazu: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Thumbup1

Quatsch!

Nicht dann, wenn Einfluss genommen wird!    Devil


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - nomoi III - 24.09.2020

(23.09.2020, 22:37)Isidor schrieb:  Das sehe ich auch.

Ein Spruch von Rosa Luxemburg dazu: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Thumbup1

Wo haben Sie sich eigentlich aufgehalten, als Sie diesen Spruch zum 1. x zur Kenntnis genommen haben?

Rosa Luxemburg habe auch gesagt, dass ihr lediglich Ratschläge imponieren, die Ratgeber selbst praktizieren.

Und da fehlt es nach Beobachtungen in diesem kleinen Rahmen bei Ihnen um Ellen!

Ansonsten ist Ihre vermutliche Feststellung gar kein Vergleich, trotz Hinken!

Versuch der Erklärung am Beispiel:

Alle Mitglieder hier sind Menschen.
Das heißt aber nicht,
dass alle Menschen hier und "drüben" schwafeln! 



RE: Muezzin-Ruf erlaubt - Kreti u. Plethi - 24.09.2020

(23.09.2020, 21:34)ThorstenK schrieb:  Die Klage ging wohl vor allem daneben, weil sie unzureichend  begründet war:



Da es bekanntlich nur einen Gott gibt, ist der natürlich immer der Größte, egal ob man ihn nun Allah oder sonst wie nennt. Also alles gut.

Und wenn es gar keinen gibt beginnen die Probleme.
Da weder das eine noch das andere belegbar ist folgt, dezent ausgedrückt, Knatsch unter den Richtungen.


RE: Muezzin-Ruf erlaubt - Kreti u. Plethi - 24.09.2020

(24.09.2020, 00:32)nomoi III schrieb:  ...........

Rosa Luxemburg habe auch gesagt, dass ihr lediglich Ratschläge imponieren, die Ratgeber selbst praktizieren.

.........

Mein Reden, vorleben ist glaubwürdig nicht labern.