21.11.2016, 11:44
Nachtrag:
(wie im wahren Leben)
Im Vertrag sollte stehen, dass ein Flughafen bestellt wurde.
Es wurde aber kein Gebäude geliefert, dass sich zur Nutzung als Flughafenterminal eignet. Alle Zahlungen entbehren also jeder Grundlage, der Bauvertrag ist schlicht nicht erfüllt.
Wenn ich die Regierungsgeschäfte "da" führen würde, hätte die Konventionalstrafe den Bauträger längst dazu gebracht, den mißlungenen Versuch abzutragen und mit geeigneter Rauchgasentlüftung neu zu erstellen.
Wer den Vertrag ohne eine Möglichkeit eine Konventionalstrafe abgeschlossen hat, sollte wegen Untreue vor ein Gericht gestellt werden. Das ist keine "Fahrlässigkeit", das ist die Verabredung gemeinschaftlich geplanter Verbrechen.
Den Mehdorn eine Stunde waterboarden, und der Fall ist mit allen Kostenstellen gelöst.
(wie im wahren Leben)
Im Vertrag sollte stehen, dass ein Flughafen bestellt wurde.
Es wurde aber kein Gebäude geliefert, dass sich zur Nutzung als Flughafenterminal eignet. Alle Zahlungen entbehren also jeder Grundlage, der Bauvertrag ist schlicht nicht erfüllt.
Wenn ich die Regierungsgeschäfte "da" führen würde, hätte die Konventionalstrafe den Bauträger längst dazu gebracht, den mißlungenen Versuch abzutragen und mit geeigneter Rauchgasentlüftung neu zu erstellen.
Wer den Vertrag ohne eine Möglichkeit eine Konventionalstrafe abgeschlossen hat, sollte wegen Untreue vor ein Gericht gestellt werden. Das ist keine "Fahrlässigkeit", das ist die Verabredung gemeinschaftlich geplanter Verbrechen.
Den Mehdorn eine Stunde waterboarden, und der Fall ist mit allen Kostenstellen gelöst.