23.05.2022, 09:15
(22.05.2022, 22:48)Martin schrieb: Da spielen auch haftungsrechtliche Aspekte eine Rolle, Stichworte Inverkehrbringung und Produkthaftung. Wenn bspsw. abgelaufene Lebensmittel verschenkt werden und jemand schwer daran erkrankt, müsste der betreffende Händler haften, auch wenn er die Ware verschenkt hat. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, aber die Nestle-Lobby weiß das wohl zu verhindern. Dto. übrigens das MHD, das in anderen Ländern wesentlich weicher mit „Best before <Datum>“ gekennzeichnet ist, weil das MHD eher zum Wegwerfen animiert.
Martin
Deshalb schrieb ich ja verwertbares das nur nicht mehr verkauft werden kann, wie etwa nicht so schönes Obst.
Das es zu rechtlichen Problemen bei abgelaufener Ware kommen kann ist klar.
Bei MHD stimme ich Ihnen zu, denn bei uns war mal ein Naturjoghurt 4 Wochen nach Ablauf noch völlig in Ordnung.