12.09.2020, 23:42
(20.08.2020, 11:29)Klartexter schrieb: Diesen Beitrag in Facebook habe ich nicht unkommentiert lassen können. Hier meine Antwort darauf:
Mein Mitleid hält sich da sehr in Grenzen. Denn wenn man schon glaubt, dort mit einem - für mich illegalen - Camp für etwas demonstrieren zu müssen, dann muss man auch akzeptieren, dass dort bestimmte Betriebsabläufe zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Denn die Mehrheit der Bürger erwartet ja auch eine saubere Stadt, die Müllabfuhr richtet sich auch nach den Erfordernissen und Möglichkeiten. Die "Bewohner" des Camps haben ja durchaus die Möglichkeit, ihr "Camp" beim Siebentischwald aufzubauen, dann ist der Bezug Klima und Natur auch näher. Nur eben nicht der Rewe, der Bäcker, der Imbissladen....
jetzt habe ich endlich die AA auf Schleichwegen ( ) lesen können.
Die Begründung des Urteils ist absolut voreingenommen, m.E.
Eine noch mehr an der Nase herbeigezogene Rechtfertigung ist nicht vorstellbar!
Für mich bleibt die Frage,
wie das Verwaltungsgericht die Verordnungen der Stadt zur Straßenverkehrsordnung,
die anhaltende Fremdnutzung des öffentlichen Raumes und anderes in die Überlegungen zum Urteil einbezogen hat.
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Dauerhaftes Unrecht wird hier zum Recht, blöken unterstützt den Anspruch auf Übertretung ...
Nun, die Stadt hat, warum immer hingenommen ... Schwächlinge !
Zitat:"Das Camp ziele darauf ab, die Öffentlichkeit auf die aus Sicht des Antragstellers bestehende klimapolitische Situation aufmerksam zu machen. Dies komme durch die dauerhafte Präsenz der Veranstaltungsteilnehmer unter Verwendung von Transparenten zum Thema „Klimagerechtigkeit“ zum Ausdruck. Außerdem fänden Aktionen wie Sprechchöre...."
Jede Verkaufsbude eines "Billigen Jakobs" der die Öffentlichkeit darauf aufmerksam macht, dass seine Produkte die Heimarbeiterinnen im Bayer. Wald unterstützen müsste genehmigungsfähig sein.
Er ist immer da und Schreien ist sein Markenzeichen