18.07.2020, 15:43
So ich hab jetzt mal bisschen gegoogelt, weil es vielleicht doch ernster ist als man im ersten Moment glaubt? Also, das Gericht sagt ja, dass es eine "Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes" ist und #FFF sagt auch dass es eine Versammlung ist, und die Stadt sagt auch dass es am Anfang eine Versammlung war. Also wenn es eine ist, dann muss die laut Versammlungsgesetz aber angezeigt werden.
"In der Anzeige sind anzugeben
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
5. bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...VersG08-13
Und die Stadt hat sogar ein Anzeigeformular . In dem steht auch drinnen von wann bis wann die Versammlung geht. Was haben die da eigentlich reingeschrieben als Ende? Also wenn #FFF da nichts reingeschrieben hat ist sie ja nicht richtig angezeigt und dann gibt es die Versammlung gar nicht. Und wenn sie aber bei Ende reingeschrieben haben "keine Ahnung" oder 31.12.2038 (weil sie wollen ja bis zum Kohleausstieg 2038 demonstrieren) und die Stadt hat das dann trotzdem akzeptiert dann sind sie jetzt selber schuld wenn das für immer ist. Vielleicht kann ja dann nicht mal der Christkindlesmarkt richtig stattfinden wenn der die #FFF-Versammlung stört mit dem Engelesspiel oder mit der Verdunkelung bei der Eröffnung? Oder das Turamichele oder die Europawoche. Könnte doch sein, oder? Weil die waren ja zuerst da und Versammlungen dürfen nicht gestört werden steht im Versammlungsgesetz.
Vielleicht könnte ja Herr Heinzle bittebitte mal nachfragen bei der Stadt und dann wieder einen Artikel schreiben? Mich würde das wirklich brennend interessieren,
huhu Herr Heinzle *WINK*
"In der Anzeige sind anzugeben
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
5. bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...VersG08-13
Und die Stadt hat sogar ein Anzeigeformular . In dem steht auch drinnen von wann bis wann die Versammlung geht. Was haben die da eigentlich reingeschrieben als Ende? Also wenn #FFF da nichts reingeschrieben hat ist sie ja nicht richtig angezeigt und dann gibt es die Versammlung gar nicht. Und wenn sie aber bei Ende reingeschrieben haben "keine Ahnung" oder 31.12.2038 (weil sie wollen ja bis zum Kohleausstieg 2038 demonstrieren) und die Stadt hat das dann trotzdem akzeptiert dann sind sie jetzt selber schuld wenn das für immer ist. Vielleicht kann ja dann nicht mal der Christkindlesmarkt richtig stattfinden wenn der die #FFF-Versammlung stört mit dem Engelesspiel oder mit der Verdunkelung bei der Eröffnung? Oder das Turamichele oder die Europawoche. Könnte doch sein, oder? Weil die waren ja zuerst da und Versammlungen dürfen nicht gestört werden steht im Versammlungsgesetz.
Vielleicht könnte ja Herr Heinzle bittebitte mal nachfragen bei der Stadt und dann wieder einen Artikel schreiben? Mich würde das wirklich brennend interessieren,
huhu Herr Heinzle *WINK*