08.05.2020, 14:21
(08.05.2020, 13:55)Klartexter schrieb: Frau Roth könnte nun Broder wegen seiner Äußerung, sie sei ein "Doppelzentner fleischgewordene Dummheit" beispielsweise wegen übler Nachrede anzeigen, denn die ist sehr wohl eine Straftat. Lesen Sie einfach mal die § 185 StGB und 186 StGB. Ihr Beispiel mit dem 15jährigen kann durchaus als Hetze verstanden werden, denn Sie unterschlagen etwas wesentliches: Die Tat war ein Familienstreit und spielte sich in einer Asylunterkunft ab. Ihr Satz spiegelt aber etwas anderes vor, nämlich dass ein Augsburger von einem afghanischen Flüchtling erstochen worden sei. Denn sonst macht der Verweis auf die Herkunft des Täters ja keinen Sinn.
Ja, sag ich ja, das mit dem Flüchtling könnte schon als Hetze gesehen werden von manchen, aber es muss ja dann noch lange nicht strafbar sein, also so hab ich das verstanden? Und das Gericht hat ja bei Herrn Broder schon auch das "Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘" gesehen, oder nicht? Irgendwie so eine Art blumige Sprache, und dass man das darf.