07.02.2020, 17:23
(07.02.2020, 16:54)FCAler schrieb: https://www.t-online.de/nachrichten/deut...getan.html
Vorstand und Geschäftsführung
Kemmerich müsste Nebentätigkeiten angeben – tat es aber nicht
Das passt doch zu dem Herrn wie die Faust aufs Auge, oder?
Nur noch Absahner sitzen anscheinend in den Parlamenten und da fragen diese Damen und Herren sich, warum das "Wahlvolk" dem wählen gehen allmählich überdrüssig wird.
Nein Franz, Du versuchst hier auch zu manipulieren. Denn Du unterschlägst großzügig den eigentlich relevanten Text in Deinem Zitat. Dort heißt es nämlich zwei Sätze weiter:
Zitat:Artikel 72 Absatz 2 der Thüringer Verfassung schreibt vor, dass Mitglieder der Landesregierung – und auch der Ministerpräsident – ohne Zustimmung des Landtags weder Leitung noch Aufsichtsgremium von auf Erwerb gerichteten Unternehmen angehören dürfen.
Bis Mittwochmittag war Herr Kemmerich aber noch gar kein Mitglied der Landesregierung! Das wurde er erst durch diese Wahl mit Hilfe der AfD. Ich glaube kaum, dass Du im umgekehrten Fall sofort an diese Vorschrift in der Thüringer Verfassung gedacht hättest, und den Landtag sofort um die Zustimmung gebeten hättest. Dazu verlief der Mittwoch viel zu emotional und heftig. Ich bin sicher kein Freund der FDP oder ein Freund von Herrn Kemmerich, aber so viel Fairness sollte man auch als politischer Gegner besitzen, die Angelegenheit im Kontext zu sehen. Zumal Herr Kemmerich inzwischen schon wieder von seinem Amt zurück getreten ist!