29.12.2019, 17:06
(29.12.2019, 16:21)forest schrieb: Im Gegensatz zur ahnungslosen Meute, die verbissen mit Straßenverkehrsrecht argumentierte, sah ich keinen Fahrfehler bei Althaus.Trefflich auf den Punkt gebracht.
Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.