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Zweifel an tödlichem Schlag

Ich habe mir jetzt das ZDF-Video nochmal angekuckt, da sagt die Justiziarin, dass die jetzt bis zum Prozess in U-Haft bleiben. Aber wenn der Prozess erst in einem Jahr ist? Weil zurzeit sind ja die Gerichte total überlastet weil fast alle abgelehnten Asylbewerber klagen. Also ein Jahr wäre schon sehr lang wenn am Ende rauskommt dass man vielleicht doch fast gar nichts gemacht hat, oder? Nanu

Und wie ist das dann während des Prozesses, da werden die doch bestimmt auch nicht freigelassen? Beate Zschäpe war ja dadurch fast 7 Jahre in U-Haft während sie noch unschuldig war. So ein Prozess mit 7 Angeklagten könnte glaub auch ganz schön lange dauern, weil irgendwie ist das fast schon eine kriminelle Vereinigung wenn 7 Leute was zusammen machen, also was kriminelles.

Neulich war in der AZ auch ein Fall, wo ein Pärchen 4 Jahre lang vor Gericht war nur um einen Mieter aus ihrem Haus rauszubringen. Da war bei den Gerichtsterminen öfter mal jemand krank und dann mussten die immer wieder verschoben werden. Wenn das hier auch so wäre, dann wären die 5 Jahre lang in U-Haft.
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(29.12.2019, 15:15)Martin schrieb:  Diese von und aus einer Gruppe heraus begannenen Schwerverbrechen werden in zahlreichen US-Bundesstaaten so beurteilt, dass auch nicht aktiv Beteiligte mit dem Strafmaß des Haupttäters belegt werden. Beispiel: Einer fährt ein Auto, der Beifahrer erschießt einen Passanten. Beide werden in diesem Fall wegen Mordes verurteilt. Ich halte das für richtig. Jeder der mit Kriminellen um die Straßen zieht, soll sich der Konsequenzen bewusst sein. Ein probates Vorgehen, um die explosionsartig wachsende "Gruppenkriminalität" zurückzudrängen.

Martin

Nur weil Ihr Kumpel, mit dem Sie ins Schweinekino gehen danach den vergleichenden Versuch anstellt
werden Sie nicht belangt.
Dafür bedarf es der Prüfung nach § 27 StGB = Sie stehen Schmiere ohne zu gucken!

Wie es in den USA ist, wenn Sie dazu mehr wissen, bitte Quellen!
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(29.12.2019, 15:15)Martin schrieb:  Diese von und aus einer Gruppe heraus begannenen Schwerverbrechen werden in zahlreichen US-Bundesstaaten so beurteilt, dass auch nicht aktiv Beteiligte mit dem Strafmaß des Haupttäters belegt werden. Beispiel: Einer fährt ein Auto, der Beifahrer erschießt einen Passanten. Beide werden in diesem Fall wegen Mordes verurteilt. Ich halte das für richtig. Jeder der mit Kriminellen um die Straßen zieht, soll sich der Konsequenzen bewusst sein. Ein probates Vorgehen, um die explosionsartig wachsende "Gruppenkriminalität" zurückzudrängen.

Martin

Da sieht man wieder gut, wie 'krude' Sie denken. Gerade in einem Land, in dem der Waffenbesitz so liberal gehandhabt wird. Ja, klar, der Fahrer wusste natürlich, dass der Beifahrer jemanden erschießen wird, wenn es das erste Mal war, dass ein Schusswaffengebrauch durch diesen vorkam. Genau. Wieso eigentlich nicht die Eltern mit demselben Strafmaß belegen, immerhin haben sie es versäumt, ihr Balg anständig zu erziehen und tragen mehr Verantwortung als der, der zufällig im Auto saß, am Ende fuhr der Mörder per Anahlter.

Und wieder ein überzeugendes Beispiel für die Großartigkeit Amerikas.
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(29.12.2019, 15:34)Sophie schrieb:  Da sieht man wieder gut, ......

Und wieder ein überzeugendes Beispiel für die Großartigkeit Amerikas.

bitte nicht vorschnell!

Du ahnst sicherlich, dass ich dazu, der Großartigkeit,
Wesentliches sagen könnte!

Martin bevorzugt halt die gesetzwidrige Landnahme der Israelis in Palästina!
Nur so: Obst aus dieser besetzten Zone kommt nicht ins Haus!!  
Sollen die Landsleute selbst verfuttern   Devil
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(29.12.2019, 15:34)Sophie schrieb:  Wieso eigentlich nicht die Eltern mit demselben Strafmaß belegen, ...

Das gibt es bei uns aber schon auch? Nanu Weil sie haben auch mal den Vater eines Amokläufers verurteilt, nur weil dem das Gewehr gehört hat, also dem Vater. Aber da war glaub ziemlich viel öffentlicher Druck dabei, weil sie ja den toten Schüler nicht mehr verurteilen konnten. So ähnlich wie bei Beate Zschäpe, da waren die wirklichen Mörder, die beiden Uwes auch tot und dann haben sie für die Angehörigen und das Volk eben noch jemand gebraucht zum verurteilen.
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(29.12.2019, 15:33)nomoi schrieb:  Dafür bedarf es der Prüfung nach § 27 StGB = Sie stehen Schmiere ohne zu gucken!

Wie es in den USA ist, wenn Sie dazu mehr wissen, bitte Quellen!

Aber gerne:

Zitat:[...] It is necessary to show that the defendant has wilfully associated himself with the crime being committed, that he does, through his own act or omission, as he would do if he wished for a criminal venture to succeed.[6] Under this statute, anyone who aids or abets a crime may be charged directly with the crime, as if the charged had carried out the act himself.[7] This is distinct from the concept of being an accessory after the fact, a charge distinct from being a principal.

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Aiding_and_abetting 

Martin
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(29.12.2019, 15:11)nomoi schrieb:  zu 3. nein, mit den Leichen hast du zu spielen begonnen -
habe ledilich aus der Schultüte geplaudert wie du ausm Alltag.

Wer bietet mehr Leichen .....
Nö, Martin
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(29.12.2019, 15:27)messalina schrieb:  Ich habe mir jetzt das ZDF-Video nochmal angekuckt, da sagt die Justiziarin, dass die jetzt bis zum Prozess in U-Haft bleiben. Aber wenn der Prozess erst in einem Jahr ist? Weil zurzeit sind ja die Gerichte total überlastet weil fast alle abgelehnten Asylbewerber klagen. Also ein Jahr wäre schon sehr lang wenn am Ende rauskommt dass man vielleicht doch fast gar nichts gemacht hat, oder? Nanu

Und wie ist das dann während des Prozesses, da werden die doch bestimmt auch nicht freigelassen? Beate Zschäpe war ja dadurch fast 7 Jahre in U-Haft während sie noch unschuldig war. So ein Prozess mit 7 Angeklagten könnte glaub auch ganz schön lange dauern, weil irgendwie ist das fast schon eine kriminelle Vereinigung wenn 7 Leute was zusammen machen, also was kriminelles.

Neulich war in der AZ auch ein Fall, wo ein Pärchen 4 Jahre lang vor Gericht war nur um einen Mieter aus ihrem Haus rauszubringen. Da war bei den Gerichtsterminen öfter mal jemand krank und dann mussten die immer wieder verschoben werden. Wenn das hier auch so wäre, dann wären die 5 Jahre lang in U-Haft.
Ähm, Sie kennen schon den Unterschied zwischen Strafgerichten, Zivilgerichten und Vewaltungsgerichten?
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(29.12.2019, 15:27)Sophie schrieb:  Am 01.01. jährt sich der Althaus-Unfall zum 10. Male. Erinnerst Du Dich? War das Dein Einstieg ins Forum? Jedenfalls warst Du da noch zurückhaltender in der Bewertung von bösewichtigen Übeltätern.

Egal aus welchen Gründen sich die Gruppe Jugendlicher traf, dass dabei der Gedanke an einen Totschlag eine Rolle gespielt haben könnte, halte ich für ausgeschlossen.

Ansonsten müssten schon mehrere Mitglieder der Gruppe wegen eines Kapitalverbrechens im Gefängnis gewesen sein. Das hat die Begründung des LG aber ausgeschlossen.

Im Gegensatz zur ahnungslosen Meute, die verbissen mit Straßenverkehrsrecht argumentierte, sah ich keinen Fahrfehler bei Althaus.

Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.
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(29.12.2019, 15:53)Kreti u. Plethi schrieb:  Nö, Martin

...tschuldigung, wieder mal unaufmerksam gewesen
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