29.12.2019, 09:47
(28.12.2019, 20:15)Sophie schrieb: Ich glaube, forest meint eher, dass ein Umstand, der zur Wiedereinsetzung der Haftbefehle bedeutend sein soll, erst aufgeklärt werden muss.
Ich habe den SZ-Artikel naïv gelesen (Begründung, dann noch keine Begründung), und plump interpretiert, pardon. Es geht um mehrere Begründungen; die Begründung zum Ende der U-Haft (1), die Begründung dies zu Revidieren (2) und die Begründung (3), die zu (2) führte.
Die AA-Online zeigte bisweilen über 10 Artikel zu dem Fall gleichzeitig inklusive Podcast, den ich mir fast nie antue. Aus den geschriebenen Artikeln wird man nicht schlau, da steht in jedem mit anderen Worten und unterschiedlicher Dramaturgie das Gleiche drin. Die AA und andere haben mindestens das Video von der Dashcam, werten es aber nicht öffentlich aus. So läßt sich Dauerlutschen, bis man am Stiel ankommt. Den hat die Polizei und die Gerichte und lutschen daran.
Daß von zuerst 7 zwischenzeitlich nur noch einer saß - um plump weiterzumachen - muß dem gestunken haben. Bei mindestens zwei 'Opfern' müssen zwei zugeschlagen haben oder war der eine so fleißig? Auf der Dashcam waren fünf bis sechs gut beschäftigt - um die fehlende Begründung (3 = Gruppendynamik) zu erahnen.