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Zweifel an tödlichem Schlag

(28.12.2019, 01:23)Der Seher schrieb:  Seltsame Wendungen. Ich bin auf die Begründungen gespannt.

Die Polizei hat hier mitgelesen und darauf vertraut, dass - wie von einigen Forenjuristen postuliert - das Opfer alkoholisiert und aggressiv war, während die Täter hilflos dieser Aggression ausgeliefert waren.

Das hat sich nun als falsch erwiesen.

Martin
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(28.12.2019, 02:06)Martin schrieb:  Die Polizei hat hier mitgelesen und darauf vertraut, dass - wie von einigen Forenjuristen postuliert - das Opfer alkoholisiert und aggressiv war, während die Täter hilflos dieser Aggression ausgeliefert waren.

Das hat sich nun als falsch erwiesen.

Martin

Ist das ein Versuch lustig zu sein?
Funktinoiert..... nicht.
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(25.12.2019, 09:22)Sophie schrieb:  Stell Dir vor, Du bist mit Deiner Fangruppe auf dem Weg zu einem FCA-Spiel. Auf der Hinfahrt hat man etwas vorgeglüht. Unterwegs zum Stadion spricht einer aus der Fangruppe einen gegnerischen Fan an, lassen wir jetzt völlig dahingestellt in welcher Weise. Der kommt auf die Gruppe zu, es gibt Gerangel, es erfolgt ein Schlag aus der FCA-Gruppe. Der gegnerische Fan geht zu Boden ein anderer kommt hinzu, um ihm zu helfen wird auch geschlagen. Du stehst relativ weit weg, hast die Sache nur am Rande mitbekommen. Irgendjemand brüllt abhauen und also rennen vorsichtshalber mal alle weg. Kurze Zeit später wirst Du im Fanblock verhaftet, weil Du auf den Polizeivideos zu erkennen warst und zu der Gruppe gehört hast. Man wirft Dir Beihilfe zum Totschlag vor, weil der Fan an der durch den Schlag geplatzten Ader verstarb, was Du erst jetzt erfährst. Alle Welt hält Dich für einen ‚Mörder‘ – ja so formulieren die Leute das in den sozialen Medien – alle Welt wünscht Dich bis an Dein Lebensende weggesperrt, denn Du bist ein böser Schläger und das Opfer ist tot. Du weißt nicht, wann Du ggf. wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wirst, die Polizei und Staatsanwaltschaft haben statt ihrer Verpflichtung nachzukommen, für Verdächtige auch entlastendes Material zu sammeln und zu bewerten, nur im Sinn, alle einzubuchten, die man irgendwie mit der Sache in Verbindung bringen kann. In der Arbeit fehlst Du und Chef und Arbeitskollegen wissen natürlich warum: Weil Du ein Totschläger bist.
 
Ich bin mir sicher, Du hast vollstes Verständnis dafür, dass man Dich der Freiheit beraubt, obwohl Du bestenfalls ein Zeuge bist, vllt. nicht mal das. Die Behörden haben ja keine andere Wahl, müssen ihre Arbeit tun.
 
Ob Du es glaubst oder nicht. Ich persönlich hätte als Ehefrau des Getöteten keinerlei Interesse daran, dass jemand im Gefängnis sitzen muss, der mit der Sache nichts oder allenfalls am Rande zu tun hatte. Das machte meinen Mann nämlich auch nicht wieder lebendig.
Ich würde schon des öfteren "mitgefangen", da ich in meiner Fußball Anfangszeit viel im Ultradunstkreis " mitgehangen" war.

Irgendwann hatte ich die ständigen Isolierungen, Kontrollen, Sperrungen, Personalien-Feststellungen und stundenlangen Verzögerungen satt und vermied auswärts die Ultranähe.

Deine Kö-Schutzlinge sind keine unbeschrieben Blätter. Habe etliche Polizisten im Freundes- und Bekanntenkreis. Die paar Stunden Knast haben ihnen hoffentlich gut getan.
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Zitat:Das Landgericht hatte sie kurz vor Weihnachten zunächst entlassen, das Oberlandesgericht (OLG) in München hat diese Entscheidung jetzt revidiert.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob es nicht doch eine Gruppendynamik gegeben habe, die zu dem tödlichen Schlag führte. Man wolle die Ermittlungsergebnisse abwarten, so die Richter. Bis dahin werden die Haftbefehle gegen die sechs Jugendlichen und jungen Männer wegen Beihilfe zum Totschlag wieder in Kraft gesetzt.

Eine Begründung für die Entscheidung des OLG gibt es noch nicht.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsb...-1.4738528 


Das OLG begründete, aber eine Begründung gibt es noch nicht.
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(28.12.2019, 16:32)forest schrieb:  Das OLG begründete, aber eine Begründung gibt es noch nicht.

Begründete mündlich, schriftliche Begründung folgt. Ist Usus bei Urteilen, daß die schriftliche Begründung nachgereicht wird.
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(28.12.2019, 16:57)Scratch! schrieb:  Begründete mündlich, schriftliche Begründung folgt. ........

mei a sooo gscheit!

[Video: https://www.youtube.com/watch?v=QSZPfcPwsIk ]
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(28.12.2019, 16:57)Scratch! schrieb:  Begründete mündlich, schriftliche Begründung folgt. Ist Usus bei Urteilen, daß die schriftliche Begründung nachgereicht wird.

Ich glaube, forest meint eher, dass ein Umstand, der zur Wiedereinsetzung der Haftbefehle bedeutend sein soll, erst aufgeklärt werden muss. Zwinker
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(28.12.2019, 15:42)Don Cat schrieb:  Ich würde schon des öfteren "mitgefangen", da ich in meiner Fußball Anfangszeit viel im Ultradunstkreis " mitgehangen" war.

Irgendwann hatte ich die ständigen Isolierungen, Kontrollen, Sperrungen, Personalien-Feststellungen und stundenlangen Verzögerungen satt und vermied auswärts die Ultranähe.

Deine Kö-Schutzlinge sind keine unbeschrieben Blätter. Habe etliche Polizisten im Freundes- und Bekanntenkreis. Die paar Stunden Knast haben ihnen hoffentlich gut getan.

In Polizeikreisen wird offenbar einiges kolportiert, was einer näheren Überprüfung ggf. nicht standhalten wird. Wenn es denn so eindeutig sein soll, dass es sich bei den sieben angeblich allesamt des Totschlags Verdächtigen um eine feste Gruppe handelt, die schon öfter in dieser Konstellation auffällig wurde, warum muss dann jetzt nachermittelt werden.   Zwinker  Peinlichpeinlich für die Polizei, die sich bei der Pressekonferenz ihrer erstklassigen Arbeit gerühmt hat.

Du bist also auch kein unbeschriebenes Blatt. Dann hoffen wir mal für Dich, dass Du nie in eine solche Situation gerätst, wo Du nichts getan hast, aber 'aus Erziehungszwecken' oder staatlicher Räson ein paar Tage, Wochen, Monate verräumt wirst.

PS. Du bist natürlich sehr elegant einer Stellungnahme aus dem Weg gegangen, wie Du es persönlich empfunden haben würdest, wäre bei einer dieser Gelegenheiten, bei denen Du im Ultra-Umfeld 'auffällig' wurdest, jemand zu Tode gekommen und man hätte Dir (ganz einfach weil Du FCA-Fan bist und schon öfter mit den Ultras unterwegs warst) eine Beihilfe zum Totschlag anhängen wollen.
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(28.12.2019, 20:15)Sophie schrieb:  Ich glaube, forest meint eher, dass ein Umstand, der zur Wiedereinsetzung der Haftbefehle bedeutend sein soll, erst aufgeklärt werden muss. Zwinker

a b s o l u t . ..    isch es so.
deshalb mein Liedchen vom / dem Depp!   Clown
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(28.12.2019, 20:25)Sophie schrieb:  In........

Du bist also auch kein unbeschriebenes Blatt. Dann hoffen wir mal für Dich, dass Du nie in eine solche Situation gerätst,
wo Du nichts getan hast,
aber 'aus Erziehungszwecken' oder staatlicher Räson ein paar Tage, Wochen, Monate verräumt wirst.
farblich von mir

schau schau ... weißt anscheinend mehr !
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