29.10.2019, 20:50
(29.10.2019, 16:07)Ich_bins schrieb: § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem IntegrationskursEs ging um die Geduldeten! Und diese haben keinen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen!
Hier ist der Gesetzes zur Verpflichtung.
und nachstehend wer ein Anspruch hat.
§ 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Es gibt also einen Anspruch und eine Verpflichtung unter dem im Gesetz genannten Bedingungen.
Das betrifft Hunderttausende über Jahre zusammengerechnet. Aber das sind nicht diejenigen, die
abgeschoben werden können. Das sind aktuell nur ca. 50.000.