12.08.2019, 20:23
(12.08.2019, 10:03)Klartexter schrieb: Ist doch ganz einfach, Puk. Wenn Du ein Gebäude als Geschäftshaus kaufst, dann kannst Du die Investition steuerlich geltend machen. Im Fall von P&C können die auf eine langfristige Bindung durch den Mietvertrag am Bahnhof glaubhaft darstellen, dass sie keine zwei Objekte wirtschaftlich in Augsburg betreiben können. Die Probleme der Textilbranche dürften ja hinreichend bekannt sein. Also nimmt man eben die Abschreibung des Gebäudes in der Annastraße mit, was ja die Steuerlast senkt. Und weil man mit dem Haus keine Einnahmen generiert, wird die Steuerlast auch nicht durch diese Einnahmen erhöht. Zudem braucht man sich nicht mit eventuellen Mietern rumärgern, trotzdem hat man im Bedarfsfall sofort eine Immobilie in bester Innenstadtlage zur Verfügung. Und bei steigenden Immobilienpreisen kann man das Haus ja dann auch mit einem satten Gewinn wieder verkaufen. Alles in allem eben kein Minusgeschäft.
Ein Geschäftsgebäude kann nur abgeschrieben werden, wenn es entsprechend verwendet wird. Wenn P&C auf ihre langfristige Mietbindung am Bahnhof verweist, wird das Finanzamt fragen, weshalb dann die Immobilie im Stadtzentrum erworben wurde. So lange da nichts lebt, kann man m. M. dort auch nichts abschreiben. Und selbst wenn, die 2% Abschreibung machen das Kraut nicht fett. Wahrscheinlicher ist, dass hier mit dem Immobilienwert (1A-Lage) spekuliert wird. Vielleicht erlaubt die Stadt irgendwann eine Nutzungsänderung und aus dem Gebäude werden sündteure ETW in allerbester Lage.
Martin