21.06.2020, 13:55
(21.06.2020, 13:48)Der Seher schrieb: Wenn ein Polizist angegriffen wird, darf man dann dem angreifenden Arsxxloch dann eigentlich nicht ins Bein schießen oder so? Verdient hätten es diese Menschen allemal.
Von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden darf u. a. nur, wenn unmittelbare Lebensgefahr für den Polizisten besteht, oder ein Verbrechen mit Waffen oder Sprengstoff verübt werden soll:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...eSupport=1
Plünderungen, Randale, Bespuckungen oder Angriffe ohne Waffe muss der Polizist "einstecken" und darf sich hinterher noch wegen "Polizeigewalt" rechtfertigen.
Martin