05.06.2019, 18:32
(05.06.2019, 18:14)UglyWinner schrieb: Die Genzen zur Meinungsfreiheit, um die geht es hier letztendlich, sind ganz klar in Art. 5 (2) ff GG beschrieben
Klar?
Nein. Denn in einem Land, in dem schwule Pärchen Kinder adoptieren können, zieht das Argument mit dem Jugendschutz in dem Fall nicht. Und darauf willst du ja offensichtlich hinaus.
Erstes schwules Paar adoptiert Pflegekind