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Länder planen weitreichendes Messerverbot
#11

(11.05.2019, 13:29)Der Seher schrieb:  Was wollen Sie eigentlich?
Wird was gemacht, regen Sie sich auf. Wird nichts gemacht, regen Sie sich auch auf.

Was ich will, können Sie im Threadverlauf nachlesen. Sollte zu schaffen sein.

Martin
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#12

(11.05.2019, 12:33)Martin schrieb:  Das ist eine ehrliche Gesetzgebung, die sich an den Realitäten orientiert. In Deutschland nicht zu erwarten.

Martin

Gesetze gelten grundsätzlich für alle Bürger, Martin! Wer zweierlei Recht für Inländer und Ausländer fordert, der hat Demokratie noch nicht begriffen! Siehe FPÖ - die nenne ich der Einfachheit halber Nazis. Solcherlei Ansinnen gibt es sonst nur in Diktaturen oder eben bei Nazis.
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#13

(11.05.2019, 14:05)Klartexter schrieb:  Gesetze gelten grundsätzlich für alle Bürger, Martin! Wer zweierlei Recht für Inländer und Ausländer fordert, der hat Demokratie noch nicht begriffen! Siehe FPÖ - die nenne ich der Einfachheit halber Nazis. Solcherlei Ansinnen gibt es sonst nur in Diktaturen oder eben bei Nazis.

Äh nein, siehe Residenzpflicht. Ist Deutschland nun eine Diktatur oder ein Nazistaat?

Martin
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#14

(11.05.2019, 14:47)Martin schrieb:  Äh nein, siehe Residenzpflicht. Ist Deutschland nun eine Diktatur oder ein Nazistaat?

Martin

Weder noch, denn die sogenannte Residenzpflicht hat ihren Grund im ungeklärten Status eines Asylbewerbers. Es ist nur natürlich, dass sich diese Personen jederzeit für die Asylbehörde verfügbar halten müssen. Diese sogenannte Residenzpflicht ist zudem zeitlich begrenzt. 


Zitat:Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die sogenannte Residenzpflicht, entfällt nach drei Monaten, es sei denn, die Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung besteht fort. Grundsätzlich besteht danach die freie Wahl des Wohnortes.
Jedoch kann die &nn=1364450]Ausländerbehörde  die räumliche Beschränkung jederzeit wieder anordnen, wenn die Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder konkrete Maßnahmen zu ihrer Rückführung in den Herkunftsstaat anstehen. Gleiches gilt für Personen, die eine Duldung besitzen.
Die Residenzpflicht wird ersetzt durch eine Wohnsitzauflage.

http://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/Zug...nahme.html 
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#15

(11.05.2019, 15:05)messalina schrieb:  Aber das stimmt ja gar nicht? Nanu Weil Asylbewerber gar keine Bürger sind. Das wird man erst wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat.

Was soll das dumme Geschwätz von Ihnen schon wieder? Fahren Sie mal ins Ausland und verstoßen da dann gegen Gesetze, dann werden Sie eingesperrt, obwohl Sie doch gar nicht die dortige Staatsbürgerschaft haben!
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#16

Sollte wirklich so was kommen - dann ists halt mal wieder ein Alibi-Gesetz.
Wer will denn so was überprüfen? Geht doch nicht.
Ich glaube die aktuellen diesbezüglichen Gesetze reichen aus.
Wie man sieht bringen sie keinen Deut mehr Sicherheit.
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#17

(11.05.2019, 19:34)UglyWinner schrieb:  Sollte wirklich so was kommen - dann ists halt mal wieder ein Alibi-Gesetz.
Wer will denn so was überprüfen? Geht doch nicht.
Ich glaube die aktuellen diesbezüglichen Gesetze reichen aus.
Wie man sieht bringen sie keinen Deut mehr Sicherheit.

Das ist halt dann ein zusätzliches Delikt, das sie einem anhängen können, wenn was passiert. Aber da wird ja immer eine "Gesamtfreiheitsstrafe" gebildet, das fällt vielleicht mit einem oder zwei Monaten zusätzlich ins Gewicht, wenn die "Haupttat" eine schwere Körperverletzung, ein Totschlag oder gar ein Mord ist. Kalter Kaffee.

Und 6 cm sind ein Witz. Damit kann man ja nicht mal einen Apfel durchschneiden. Ich würde zu einem Skalpell raten (Klingenlänge vllt. 3,5 cm, aber höllisch scharf). Alternativ ein Teppichmesser ("Ich hab handwerkliche Arbeit zu tun, ich brauche das."). Und dann halt damit nicht stechen, sondern schneiden. Seitlich am Hals z.B., wo die Hauptleitungen für den Kopf verlaufen.
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#18

(11.05.2019, 20:15)PuK schrieb:  .......ein Totschlag oder gar ein Mord ist. Kalter Kaffee.

Und 6 cm sind ein Witz. Damit kann man ja nicht mal einen Apfel durchschneiden. Ich würde zu einem Skalpell raten (Klingenlänge vllt. 3,5 cm, aber höllisch scharf). Alternativ ein Teppichmesser ("Ich hab handwerkliche Arbeit zu tun, ich brauche das."). Und dann halt damit nicht stechen, sondern schneiden. Seitlich am Hals z.B., wo die Hauptleitungen für den Kopf verlaufen.

Gewaltphantasien eines  eines eines ....

Höflichkeit die Nutzungsbedingungen für die Community Treffpunkt Königsplatz   verbieten den Ausdruck!   Devil
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#19

(11.05.2019, 19:34)UglyWinner schrieb:  Sollte wirklich so was kommen - dann ists halt mal wieder ein Alibi-Gesetz.
Wer will denn so was überprüfen? Geht doch nicht.
Ich glaube die aktuellen diesbezüglichen Gesetze reichen aus.
Wie man sieht bringen sie keinen Deut mehr Sicherheit.

Ja immer wieder relativieren

und schön reden, wie die dummen FCA-Fans wenn ihre Mannschaft NULL-Bock auf Leistung hat.  Stur

Das kann man eben schon kontrollieren, eben bei normalen Personen-Kontrollen, denn auch Kleinvieh macht Mist, wenn man so ein paar von diesen Messer-Helden rausziehen kann!   Idea

Länder arbeiten an umfassendem Messer-Verbot 


Zitat:Tödliche Angriffe mit Stichwaffen, wie in Chemnitz 2018, bringen das Thema Messerverbot in Deutschland immer wieder auf die politische Agenda. Die Länderkammer hat nun über einen Gesetzentwurf zu beraten.

Ein vollständiges Verbot von Messern soll laut einem Gesetzentwurf künftig an sehr vielen öffentlichen Orten Deutschlands möglich sein. Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag für das Waffengesetz.

Der Antrag stammt von den Ländern Niedersachsen und Bremen. Er sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, wo sich viele Menschen aufhalten, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen.

Behörden könnten dann künftig ermächtigt werden, lokale Waffenverbotszonen zu bestimmen. "Bei Bedarf soll in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können." Die "Saarbrücker Zeitung" berichtete am Samstag über das Papier.
 
Und wo bliebt Bayern???
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#20

(11.05.2019, 20:15)PuK schrieb:  .....

Und 6 cm sind ein Witz. Damit kann man ja nicht mal einen Apfel durchschneiden. Ich würde zu einem Skalpell raten (Klingenlänge vllt. 3,5 cm, aber höllisch scharf). Alternativ ein Teppichmesser ("Ich hab handwerkliche Arbeit zu tun, ich brauche das."). Und dann halt damit nicht stechen, sondern schneiden. Seitlich am Hals z.B., wo die Hauptleitungen für den Kopf verlaufen.

Na ja ob 6 cm oder 10 cm oder 12 cm - ist doch ziemlich egal (deswegen reicht auch die bisherige Gesetzgebung m.e.).  Mit 6 cm an die richtige(n) Stelle(n) - und das wars.
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