20.05.2019, 19:55
(20.05.2019, 19:42)Bogdan schrieb: Wahl-O-Mat darf in jetziger Form nicht weiter betrieben werden
Wahl-Helfer
Zitat:Der "Wahl-Helfer" ist eine (auch für mobile Endgeräte geeignete) Alternative zum bekannten "Wahl-O-Mat".
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Mehr Möglichkeiten zur Gewichtung
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Keine Daten-Weitergabe an deutsche Behörden
Der "Wahl-O-Mat" wird von der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben, einer dem Innenministerium unterstehenden Behörde. Wer den "Wahl-O-Mat" benutzt, der gibt seine persönliche Meinung zu dutzenden politischen Fragen an diese Behörde bzw. deren Server weiter.
Der "Wahl-O-Mat" wurde alleine bei der Bundestagswahl 2013 über 13 Millionen mal genutzt - ein derart massiver Datenschatz an Informationen über die politischen Einstellungen der Bundesbürger liesse sich leicht missbrauchen. Und was genau mit den Daten geschieht, die die Behörde auf diese Weise sammelt, darüber schweigt sich die offizielle FAQ des "Wahl-O-Mat" aus.
Beim "Wahl-Helfer" hingegen werden ihre Daten nicht an das Internet gesendet; die Auswertung etc. erfolgt rein lokal auf ihrem Computer/Smartphone.
Die Argumentation der BpB, die Anzeige von mehr als acht Parteien sei "aus technischen Gründen" nicht möglich, entbehrte also jeder Grundlage. Das hat das Gericht völlig richtig erkannt.