07.06.2019, 12:06
(07.06.2019, 11:35)Donnerwetter schrieb: Tja, vielleicht können Sie mich beraten wie "man" die Sache mit der Satzung angeht ?
Ich arbeite mich gegenwärtig ein bisschen in die GO ein. Habe mal "einen Blick" in die Geschäftsordnung des Stadtrates "geworfen" etc.
Naja, kommunales Recht ist nicht so sehr mein Spezialgebiet. Aber ein bisschen was kann ich dazu sagen.
Eine Gebietskörperschaft (Schön ekliges Wort, gell? Lässt mich immer an sehr fette Frauen denken.) wie eine Stadt oder Gemeinde regelt bestimmte Angelegenheiten per Satzung. So eine Satzung wird durch den Stadt- oder Gemeinderat beschlossen und dann vom (Ober)-Bürgermeister unterschrieben. Dann muss sie noch bekannt gemacht werden, im einfachsten Fall durch einen Aushang am Rathaus. Sie muss dann dort auch zur Einsichtnahme durch jedermann aufliegen. Und dann ist sie geltendes (öffentliches) Recht, gilt also im Verhältnis der Gebietskörperschaft zum dort ansässigen Bürger.
Beispiele für Satzungen sind etwa Abfallgebührensatzungen, Erschließungskostenbeitragssatzungen oder Hundesteuersatzungen.
Inhaltlich ist dazu festzustellen, dass Satzungen "nach Bedarf" gemacht werden. Eine Gebietskörperschaft muss keine Satzung zu jedem denkbaren Thema haben. Z.B. braucht eine Gemeinde, in der es kein öffentliches Schwimmbad gibt, keine Benutzungsordnung für Bäder. (Es muss also auch nicht "Satzung" im Titel stehen. Eine Satzung kann auch z.B. "...ordnung" oder "Bauleitplan" heißen.)
Und natürlich braucht deshalb eine Gemeinde oder Stadt unter 100.000 Einwohnern keine Satzung über Bezirksausschüsse und wird daher auch sicherlich keine haben. Eine Stadt über 100.000 Einwohner muss nur dann eine solche haben, wenn Bezirksausschüsse eingerichtet sind oder werden.
Also kann "man" die Sache nur so angehen, dass der Stadtrat a) beschließt, Bezirksausschüsse einzurichten und im selben Zug b) eine Satzung über diese Ausschüsse beschließt, die deren Befugnisse und weitere Details regelt.