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EU: Urheberrecht, "Artikel 13"
#91

Um die Urheber eines Computerprogramms geht es aber in Art. 13 bzw. bzw. jetzt 17 gar nicht, sondern lediglich um Musik, Filme im weitesten Sinn und Druckerzeugnisse und die Onlineversionen davon, also um Bilder und Texte. Obwohl man das Computerprogramm auch in der Regel nicht selbst vertreibt, sondern den Vertrieb einer Softwarefirma überlässt. Die Urheber von Software werden in Art. 18 behandelt, bzw. eben nicht.

Zitat:Die Artikel 18 bis 23 sollen den Urhebern mehr Rechte gegenüber den Verwertern zusichern. Ausgenommen davon sind jedoch ausdrücklich "Urheber eines Computerprogramms".

Quelle: Golem 

Der ganze Artikel ist übrigens lesenswert, denn man erhält dadurch einen kompakten Überblick darüber, was überhaupt in den knapp 150 Seiten der Richtlinie steht. Und an diesem hapert es bei einer ganzen Anzahl von Leuten, auch in diesem Forum. 

Außerdem lesenswert: Maximilian Amos bei Legal Tribune Online
Deut­sch­land hat eine lange Tra­di­tion, Euro­pa­recht falsch umzu­setzen 
Zitat:"Der Kompromissvorschlag [der CDU zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht] ist evident europarechtswidrig, ggf. verstößt er sogar gegen das nationale Verfassungsrecht", meint [Prof. Dr. Michael] Beurskens [von der Universität Passau]. Von der Richtlinie werde "verlangt, die Erlaubnis der Urheber oder Leistungsschutzberechtigten vor der öffentlichen Wiedergabe einzuholen". Dies sei nur über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA möglich. Es dürfe aber schon wegen der Eigentumsgarantie aus Art. 14 I Grundgesetz (GG) keinen Zwang geben, Rechte an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA übertragen zu müssen, so der Rechtsprofessor.

Die Sache dürfte also noch ein unschönes Nachspiel haben.
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#92

Zitat:Die Bundesregierung will sich beim letzten größeren formalen Akt für die umkämpfte EU-Urheberrechtsreform nicht querstellen. Man stehe nach wie vor zu dem "ausgehandelten Kompromiss", betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett habe "mit Respekt zur Kenntnis" genommen, dass das EU-Parlament den Richtlinienentwurf am Dienstag gebilligt habe.

Quelle: Heise 

#NiewiederCXU #NiewiederSPD #NiewiederGrüne #NiewiederLKR

(Anmerkung: "LKR" [Liberal-Konservative Reformer] ist der Name, unter dem die AfD im EU-Parlament firmiert. Von denen kamen zwei Stimmen dafür und drei dagegen. Das sind zwei Stimmen dafür zu viel, um in Zukunft noch wählbar zu sein. Und es sieht ganz nach einem Versuch aus, es möglichst jedem recht zu machen. 

Aus der SPD war es nur nur eine Stimme dafür, aber auch das ist eine zu viel und darüber hinaus hat diese Partei uns schon viel oft hinters Licht geführt, um noch irgendeine Unterstützung zu verdienen. Und auch im Ministerrat will Justizministerin Barley von der SPD sich nicht "querstellen", wenn es um die Urheberrechtsrichtlinie gibt. Obwohl im Koalitionsvertrag, auf den sie so stolz waren ["Bätschi, das wird teuer!"] ganz was anders steht. Die sind die Unglaubwürdigsten von allen.)
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#93

(28.03.2019, 20:15)PuK schrieb:  #NiewiederCXU #NiewiederSPD #NiewiederGrüne #NiewiederLKR

(Anmerkung: LKR [Liberal-Konservative Reformer] ist der Name, unter dem die AfD im EU-Parlament firmiert. Von denen kamen zwei Stimmen dafür und drei dagegen.Das sind zwei Stimmen dafür zu viel, um in Zukunft noch wählbar zu sein.)

Wenn das Ganze den schönen Nebeneffekt hast, dass die AfD für dich unwählbar ist, passt das doch Zwinker 
Im Ernst: Bei den Grünen und den Linken haben die allermeisten dagegen gestimmt, Piraten eh.
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#94

(28.03.2019, 20:32)Don Cat schrieb:  Wenn das Ganze den schönen Nebeneffekt hast, dass die AfD für dich unwählbar ist, passt das doch Zwinker 
Im Ernst: Bei den Grünen und den Linken haben die allermeisten dagegen gestimmt, Piraten eh.

Die AfD war noch nie wählbar für mich. Wenn ich rechts wählen will, wähle ich richtig rechts, und und dann gibt es da noch andere Optionen. Mindestens eine. 

Bei den Grünen waren es fünf dagegen und zwei dafür, die fallen also auch aus. An wählbaren Parteien bleiben also momentan übrig

- Die Piraten (von denen aber zu erwarten ist, dass sie sich während der nächsten Legislaturperiode des Europaparlaments auflösen werden, weil sie sich momentan in einem Zersetzungsprozess befinden)
- Die Partei
- Die Linke 
- Die Freien Wähler und 
- Die FDP (von der aber Wolf Klinz "abwesend" war, aber die sind schon lange auch aus vielen anderen Gründen nicht wählbar).

Das macht einerseits die Entscheidung nicht unbedingt erfolgversprechend, weil man so sicher nicht die einflussreichste Partei wählt und sich hinterher vorhersehbar nicht auf der "Siegerseite" wähnen darf, aber auf der anderen Seite ehrlicher und einfacher, weil sich so die Auswahl automatisch auf wenige Möglichkeiten eingrenzt.
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#95

(28.03.2019, 22:19)messalina schrieb:  Also, wenn ich mp3 für's Auto will, kucke ich meistens immer bei YouTube nach den Musikvideos, und dann kopiere ich den Link auf diese Seite:

Die Seite des Streamrippers ist für sich gesehen legal, da sie nichts Verbotenes macht. Sie verstoßen gegen die AGB von Youtube, wenn Sie mittels dem Streamripper aus YT mp3 generieren. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Martin
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#96

(28.03.2019, 22:19)messalina schrieb:  Puh, mir ist das jetzt alles irgendwie zu kompliziert. 

Ist es auch. Und trotzdem maßen sich Leute wie "Josef" an, sich dazu fundiert äußern zu können. 

Legal war convert2mp3 übrigens noch nie, nach deutschen Gesetzen gar nicht und vermutlich auch nicht nach amerikanischen. Und auch YT hat das noch nie gerne gesehen, nur bislang immer toleriert. Möglicherweise natürlich auch, weil sie eine Diskussion vor Gericht darüber vermeiden wollten, was da eigentlich alles für Inhalte auf YouTube stehen. Oder einfach, weil es zu wenige Leute waren, die convert2mp3 benutzt haben, um einen echten Störfaktor darzustellen. 

Es gibt ja auch AddOns für Browser, die den Download von YouTube-Videos ermöglichen. Die laufen aber nicht im Chrome-Browser, der wie YouTube selbst von Google stammt, und seinen Derivaten. Dafür musst du den Firefox nehmen.

Google will also schon in dem Sinn die Kontrolle über die hochgeladenen Inhalte behalten, als sie nur so lange verfügbar sein sollen, wie sie auf YouTube bleiben. Wenn sie aber runtergenommen werden, sollen sie auch "weg" sein. Was natürlich nur ein feuchter Traum ist, weil nichts, was jemals im Internet landet, tatsächlich irgendwann wieder weg ist. Irgendwo ist das dann in jedem Fall immer noch. Man muss es nur finden.

Ich würde dir trotzdem den Tipp geben, das in Zukunft nicht mehr zu benutzen. Nicht, weil es zumindest in einer legalen Grauzone operiert. Sondern weil der Ton auf YouTube sowieso schon totkomprimiert ist und eine nochmalige Komprimierung ihn noch weiter verschlechtert. Da muss man schon sehr leidensfähig sein oder eine ziemlich schlechte Anlage im Auto haben, um das nicht zu hören, dass da dann mehr Artefakte als Musik drin sind.
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#97

(29.03.2019, 00:32)messalina schrieb:  Also ich nehme meistens immer die Videos von VEVO, wo "Official Version" dabei steht, die klingen eigentlich ganz gut finde ich?  Ich will halt nicht unbedingt 10 Euro im Monat für Spotify ausgeben, wenn ich auch so alles bekommen kann.

Das Radio, naja, das ist ein ganz normales Kenwood USB-Autoradio, in das man rechts vorne kleine USB-Sticks reinstecken kann. Also ich finde, das spielt schon ganz gut? Aber das lauteste in meinem Schnuckel ist eh der Motor, weil ich habe keinen leisen Mercedes S-Klasse, leider. Obwohl, der würde glaub gar nicht zu mir passen Happy

Have fun.  Clown

https://dominomusic.ru/ 

Martin
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#98

Durch die Nutzung von YouTube akzeptierst du die AGBs. Aber wie Martin schon sagte, wo kein Kläger, da kein Richter.
Mit mobilen Geräten ist die die App TubeMate sehr komfortabel. Dort lässt sich auch die Qualität der Videos und mp3s regulieren.
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#99

(26.03.2019, 23:59)Josef schrieb:  Ich habe es dennoch versucht. Versucht, mit den Trolls zu diskutieren. Konkrete Nachfragen gestellt
... wann immer es hieß "Aber die Upload-Filter..." – "Wo steht was von Upload-Filtern?"
... oder wenn es hieß "Dann muss YouTube schließen, wenn die 100.000 Leute zur Kontrolle einstellen müssen..." – "Wo steht etwas davon, dass YouTube kontrollieren muss?". Konkrete Rückfragen. Antworten kamen immer. Sehr lange Antworten. Aber nie zu meiner Frage. Sondern weitere Aspekte, die zumeist genau so haltlos und am Thema vorbei waren.


Zitat:Dabei geht es in Artikel 17  gar nicht um Uploadfilter, die tatsächlich an keiner Stelle im Gesetzestext erwähnt werden. Es geht um die Lizenzierung von Inhalten. Internet-Plattformen sollen künftig gezwungen werden, dafür zu sorgen, dass ihre Nutzer nur noch Inhalte hochladen können, für die die jeweilige Plattform auch eine Lizenz erworben hat.

Die Uploadfilter sind ein Nebeneffekt davon. Laden Nutzer Inhalte hoch, für die die jeweilige Plattform keine Lizenz hat, haftet künftig die Plattform für Rechtsverletzungen. Ihr bleibt also nichts anderes übrig, als jeden einzelnen Upload darauf zu überprüfen, ob er lizenziert ist. Das ist selbst bei der Menge an Uploads nur mit automatischen Filtern denkbar.

Quelle des Zitates 
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(29.03.2019, 14:28)messalina schrieb:  Wahnsinn, danke! Da gibt es sogar Songs die ich auf YouTube nicht gefunden habe Happy  Aber jetzt habe ich doch noch eine Frage dazu:

Also, ich habe mir einen Song runtergeladen, konnte einfach nicht widerstehen. Genau den hatte ich auch schon von YouTube + convert2mp3.net. Jetzt hat aber der von domino-music über 8 MB, der von convert2mp3 nur 5 MB, ich kann aber irgendwie keinen Unterschied hören? Die haben mir doch hoffentlich keinen russischen Staatstrojaner mitgeschickt? *KREISCH*

Bis jetzt funktioniert noch alles, zum Glück. Ich bin so blöd manchmal, aber geklickt ist eben so schnell ..

Vielleicht kann ja jemand was mit den Daten von den beiden mp3 anfangen und sagen was jetzt wirklich der Unterschied ist und dass es nur die Qualität ist warum das von domino-music so viel größer ist? Nanu

Size: 5074423 bytes
Header found at: 17408 bytes
Length: 210 seconds
MPEG 1.0 layer 3
192kbit, 8078 frames
44100Hz Stereo
CRCs: No
Copyrighted: No
Original: No
Emphasis: None

Size: 8445975 bytes
Header found at: 9470 bytes
Length: 210 seconds
MPEG 1.0 layer 3
320kbit, 8080 frames
44100Hz Joint Stereo
CRCs: No
Copyrighted: Yes
Original: Yes
Emphasis: None
 192 kbit Komprimierungsrate bei mp3s ist schon recht gut und fast CDlike. Ist eigentlich der beste Kompromiss zwischen Dateigröße und Qualität.
Ob du die noch bessere Rate von 320kbit raushörst ist fraglich.
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