(16.03.2019, 13:17)messalina schrieb: Ach ja, und später noch (aber nicht von Anfang an!) dass der bestimmt eine Psychose hat, weil normale Menschen sind einfach nicht so. Der der in Offenburg einen Arzt erstochen hat wurde ja neulich auch freigesprochen, weil er psychisch krank war. Und von dem, der vor vier Tagen in Bielefeld seinen beiden 1 und 2 Jahre alten Kindern die Kehlen durchgeschnitten hat, sagt man es auch. Diese vielen gehäuften Einzelfälle passieren nun mal, und praktisch fast immer sind die dann psychisch krank.
Offiziell kommen sie bei dem in Christchurch ja jetzt auch endlich drauf dass der einfach krank ist, heute haben sie jedenfalls schon was von "Narzissmus" und "kranke Tat" geschrieben.
Wen du psychisch krank bist, bist du "schuldunfähig". Das ist aber weit entfernt von einem Freispruch, wenn man die Folgen kennt.
Der Schuldspruch hat den Vorteil, dass du zwar in den Knast kommst, dass du dir aber ziemlich genau ausrechnen kannst, wann du wieder rauskommst.
Wenn du "schuldunfähig" bist, landest du auf der Forensik. Ich weiß jetzt gerade nicht, ob das Augsburger BKH eine hat, aber das BKH in KF hat ganz sicher eine. Die ist genauso geschlossen und gesichert wie ein Gefängnis. Und da hängt dein Freikommen dann ganz vom Gutdünken der Ärzte ab. Du hast dann zwar eine Mindestzeit, die du dort verbringen musst, und die auch ziemlich genau mit der Zeit übereinstimmt, die du für die gleiche Tat im Gefängnis verbringen müsstest. Aber nach Ablauf dieser Zeit bist du noch lange nicht draußen. Wenn diese Ärzte dort nämlich meinen, die Patientin ist noch nicht so weit genesen, dass man sie wieder auf die Allgemeinheit loslassen kann, dann bleibst du auch danach dort drin.
Stelle dir also das bitte nicht zu locker und keinesfalls als Spaziergang vor. Zum Spazierengehen kommst du nämlich in der Forensik genauso wenig wie im Knast (wenn man mal vom Garten der Klinik absieht, der meistens schöner ist als der Gefängnishof) und es hängt immer das Damoklesschwert der ungewissen ärztlichen Prognose über dir.
Mir wäre es im Zweifelsfall lieber, schuldfähig zu sein und schuldig gesprochen zu werden. Dann wüsste ich nämlich ziemlich genau, wie ich dran bin und könnte mir für die letzten 100 Tage ein Maßband nehmen, von dem ich jeden Tag einen Zentimeter abschneide. Wie beim Bund früher. Das kannst du in der Forensik nicht.
P.S.: Du würfelst da einiges durcheinander. Beispielsweise ist "Narzissmus" keine Krankheit, sondern eine mögliche Ausformung der Persönlichkeit. Jeder hat eine spezifische Ausformung der Persönlichkeit. So wie "schizoide Persönlichkeit" nicht mit "schizophrener Person" zu verwechseln ist. ("Schizophren" sagt man eigentlich sowieso nicht mehr. Es heißt jetzt richtiger "multiple Persönlichkeit".) Es wäre ganz nett, wenn du dich hier nur über Themen äußern würdest, von denen du wenigstens ansatzweise etwas verstehtst.