07.03.2019, 21:06
(07.03.2019, 19:50)forest schrieb: Habe ja schon vorher vorsichtshalber pardonniert. Wo fehlts denn bzw. wo ist das Holz auf meinem Weg?
Natürlich geht es bei meiner Grundtabelle um die zu versteuernden Einkommen. Darf man voraussetzen, daß jeder mit dem Begriff etwas anfangen kann?
Genau. Um diesen Unterschied geht es ja. Das scheinen manche nicht zu verstehen.
Zitat:Bitte beachten Sie, dass die Grundtabelle als auch die Splittingtabelle die Jahressteuer enthalten. Außerdem sind beim Einkommen bereits alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.Wird das in einem Lohnbüro gleich berücksichtigt? Oder wird zuerstmal die Steuer auf das Brutto-Gehalt berechnet nach der Steuertabelle, nicht nach der Grundtabelle?
Zuerst geht es um den steuerpflichtigen Betrag. In der Steuererklärung stellt sich dann der zu versteuernde Betrag heraus, der wesentlich niedriger sein kann.
Wenn man alle steuermindernden Beträge abzieht (= zu versteuernder Betrag), der bei jedem unterschiedlich sein kann, dann ist die prozentuale Steuerlast natürlich höher.
Entscheidend ist doch letztendlich der effektive, persönliche Steuersatz auf das Gehalt und der liegt nun mal bei 56.000 Euro Jahreseinkommen bei ca. 20 % St.Kl. 1. Und in Euro ist das immer gleich, wenn man keine sonstigen Ausgaben geltend machen kann.
Beispiel: Wenn jemand sehr viel abzusetzen hat mit Kinderfreibeträgen etc. und nur noch 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat anstatt 56.000, dann zahlt er nur noch 18 % auf 30.000 Euro.
Wenn er aber 56.000 zu versteuerndes Einkommen hat, wie hoch ist dann das Bruttoeinkommen? Das ist dann natürlich wesentlich höher. In der Diskussion geht es immer um die Bruttogehälter! Und in allen Artikeln auch. Was sonst?