02.02.2019, 10:33
(02.02.2019, 08:22)Sophie schrieb: Ich weiß nicht, was Sie mit verarxxxen meinen.
Klar ist, dass dieser Täter über viele Jahre höchst kriminelle Energien zeigte und perfide das Vertrauen vieler Menschen in ihn wie in seine berufliche Stellung missbrauchte und verabscheuungswürdige Taten beging. Ohne Skrupel offenbar.
Klar ist aber auch, dass Pädophile krank und im Grunde (so weit sie ihre Veranlagung nicht ausleben) arme Menschen sind.
Es ist heikel sich zu dem Thema zu äußern, wenn man nicht nur einfach feststellen will, dass es der 'S**' ja recht geschieht und sie wie Kanzler Schröder einst so populistisch wie pragmatisch forderte einfach weggesperrt gehört.
Ich bin einverstanden mit dem Urteil, was die Härte der Strafe anbelangt, allerdings nicht mehr hinsichtlich der Sicherungsverwahrung und den Auftritt des Richters finde ich unsäglich und zwar nicht, weil er das Urteil gefährdet. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde, und die ist, auch wenn manche das nicht gerne hören, unantastbar.
Ich empfinde etwas als Widerspruch im Urteil, das mich auch ohne diese unpassenden selbstherrlichen Ausführungen des Richters das Urteil nochmal anfechten ließen - bezüglich der Sicherungsverwahrung und des Berufsverbotes:
Nämlich die Feststellung der vollen Schuldfähigkeit. Wenn alle Gutachter und in Folge das Gericht zu der Feststellung gelangten, dass trotz der krankhaften Neigung zu männlichen Kindern, der Angeklagte voll steuerungsfähig war, sich also hätte beherrschen können, dann muss unsere Justiz nach all den Grundsätzen die unser Strafrecht hat, dem Täter auch eine Rehabilitation zubilligen. Also die Aussicht, für das, was er Schreckliches getan hat zu büßen und anschließend aber wieder am Leben teilhaben zu können, mit einer beruflichen Perspektive, die ihm das erleichtert. Natürlich ist die Sicherungsverwahrung eine Präventivmaßnahme. Aber warum soll ein intgelligenter Mann, der die Quittung für sein mieses Treiben erhalten hat und dem man attestiert, dass er sich im vollen Umfange steuern kann, nicht nach einer Haftentlassung ungefährlich sein, in dem er genau das macht, was man ihm zutraut: Sich kontrollieren.
Anders herum hätte ich viel größere Bedenken: Wenn man ihn für voll oder teilweise schuldunfähig eingestuft hätte, dann wäre zwar das Strafmaß geringer ausgefallen oder entfallen aber die Sicherungsverwahrung notwendig, bis durch Therapien und Gutachten sicher gestellt hätte werden können, dass von ihm nun keine Gefahr mehr ausgeht. Oder eben nicht, wenn sich das nicht sicher stellen ließe.
Hier kommt es mir eben so vor als ob die Sicherungsverwahrung ein verstecktes 'lebenslang' sein soll, im schlechten Schröderschen Sinne. Das ist sie aber nicht.
Ebenso das Berufsverbot. Natürlich hat ein Arzt eine besondere Vertrauensstellung. Es gibt aber auch Positionen, bei denen man gar nichts mit Patienten zu tun hat. Beispielsweise in der Pathologie oder im Labor. Fern von allen Kindern. Warum sollte er dort nicht wieder Arzt sein können.
Harry S. hat schwer gefehlt, aber er hat kein Kind umgebracht.
Und wenn man dann das Urteil vernimmt, das einen Diakon, der eine 15jährige vergewaltigte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lässt (kann ja mal passieren, dass man sich nicht so im Griff hat - ein Ausrutscher wird schon mal verziehen), dann kommt einem die Rechtsprechung schon sehr wilkürlich vor.
Respekt, sauber analysiert !
Es wird allzu oft vergessen, dass Urteile nicht der Rache dienen sollen.