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Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Druckversion

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+---- Thema: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters (/showthread.php?tid=2916)

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Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - EvaLuna - 30.01.2019

Revision erfolglos. Es bleibt bei der hohen Strafe (minus ein paar Monate) mit anschließender Sicherheitsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot. 4 Gutachten bestätigten, dass Harry S. nicht vermindert schuldfähig ist.
Wer so akribisch seine Taten vorbereitet über Jahrzehnte und noch ganz normal als Kinderarzt weiter arbeitet, der weiß genau was er tut.

Der Richter nimmt kein Blatt vor dem Mund und hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern die Leviten gelesen, so dass Harry S. zum Schluss einfach sprachlos war.


Zitat:Der Richter geht auch auf die Frage ein, wie das Sexualleben des pädophilen Arztes künftig aussehen könne. Harry S. hatte gegenüber einem Gutachter die Hoffnung geäußert, eine Beziehung mit einem erwachsenen Mann eingehen zu können. Fachleute halten das aber für sehr schwierig. Und Richter Roland Christiani zeigt deutlich, was er davon hält. Er sagt zum Angeklagten: „Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war.“

Richter findet harte Worte 

Der Richter ließ sich nicht verarxxxen.
Die Anwälte überlegen noch, ob sie in Berufung gehen. Die Opfer hätten endlich gerne einen Abschluss!


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Serge - 30.01.2019

(30.01.2019, 14:11)EvaLuna schrieb:  Revision erfolglos. Es bleibt bei der hohen Strafe (minus ein paar Monate) mit anschließender Sicherheitsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot. 4 Gutachten bestätigten, dass Harry S. nicht vermindert schuldfähig ist.
Wer so akribisch seine Taten vorbereitet über Jahrzehnte und noch ganz normal als Kinderarzt weiter arbeitet, der weiß genau was er tut.

Der Richter nimmt kein Blatt vor dem Mund und hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern die Leviten gelesen, so dass Harry S. zum Schluss einfach sprachlos war.



Richter findet harte Worte 

Der Richter ließ sich nicht verarxxxen.
Die Anwälte überlegen noch, ob sie in Berufung gehen. Die Opfer hätten endlich gerne einen Abschluss!

Ich bin Ihrer Meinung,
Allerdings könnte dem Richter der Satz "Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war" noch auf die Füße fallen.
Befangenheit?


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - EvaLuna - 30.01.2019

(30.01.2019, 15:57)Serge schrieb:  Ich bin Ihrer Meinung,
Allerdings könnte dem Richter der Satz "Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war" noch auf die Füße fallen.
Befangenheit?

Jo, das ist schon grenzwertig, aber nicht wegen Befangenheit.


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - PuK - 30.01.2019

(30.01.2019, 15:57)Serge schrieb:  Allerdings könnte dem Richter der Satz "Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war" noch auf die Füße fallen.
Befangenheit?

Habe ich mir gestern auch gedacht, als ich das gelesen habe. Es ist unnötig, unangebracht und gefährlich für den Bestand des Urteils, so etwas als Richter zu sagen. 

Wenn der Verteidiger nur ein bisschen was taugt, muss er jetzt das Urteil anfechten. Zu verlieren hat der Harry S. sowieso nichts mehr.


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Bogdan - 30.01.2019

(30.01.2019, 19:12)PuK schrieb:  Habe ich mir gestern auch gedacht, als ich das gelesen habe. Es ist unnötig, unangebracht und gefährlich für den Bestand des Urteils, so etwas als Richter zu sagen. 

Wenn der Verteidiger nur ein bisschen was taugt, muss er jetzt das Urteil anfechten. Zu verlieren hat der Harry S. sowieso nichts mehr.

Stimmt
Er hat ja anschließender Sicherheitsverwahrung bekommen.


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Lueginsland - 30.01.2019

(30.01.2019, 19:41)Bogdan schrieb:  Stimmt
Er hat ja anschließender Sicherheitsverwahrung bekommen.

Weil Sie doch immer so schlau sein wollen:
nach dem Deutschen Strafgesetzbuch heisst diese Maßnahme: Sicherungsverwahrung - Punktum
Die AA weiß das auch!


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - forest - 30.01.2019

(30.01.2019, 19:12)PuK schrieb:  Habe ich mir gestern auch gedacht, als ich das gelesen habe. Es ist unnötig, unangebracht und gefährlich für den Bestand des Urteils, so etwas als Richter zu sagen. 

Wenn der Verteidiger nur ein bisschen was taugt, muss er jetzt das Urteil anfechten. Zu verlieren hat der Harry S. sowieso nichts mehr.

Finde ich auch. Es schadet dem Ansehen und der unbedingten Neutralität der Justiz.
Andrerseits sind Richter auch nur Menschen. Nachdem der Fall nun bei der dritten 'Instanz' nach LG, BGH und wieder LG gelandet ist, ist zwar ein bißchen Mütchenkühlenwollen verständlich, hätte aber nicht öffentlich  im Gerichtssaal passieren dürfen. Ratschläge für den weiteren Lebensweg mögen angebracht sein, auch persönlich adressierte Spitzen außerhalb der Fakten als Ausgleich für unkooperatives Auftreten, sind aber nicht Teil des Urteils. Besser wäre ohne.


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Klartexter - 01.02.2019

(30.01.2019, 14:11)EvaLuna schrieb:  Die Anwälte überlegen noch, ob sie in Berufung gehen. Die Opfer hätten endlich gerne einen Abschluss!

Pädophiler Kinderarzt Harry S. geht wieder gegen Urteil vor 


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Sophie - 02.02.2019

(30.01.2019, 14:11)EvaLuna schrieb:  Revision erfolglos. Es bleibt bei der hohen Strafe (minus ein paar Monate) mit anschließender Sicherheitsverwahrung und lebenslangem Berufsverbot. 4 Gutachten bestätigten, dass Harry S. nicht vermindert schuldfähig ist.
Wer so akribisch seine Taten vorbereitet über Jahrzehnte und noch ganz normal als Kinderarzt weiter arbeitet, der weiß genau was er tut.

Der Richter nimmt kein Blatt vor dem Mund und hat dem Angeklagten und seinen Verteidigern die Leviten gelesen, so dass Harry S. zum Schluss einfach sprachlos war.



Richter findet harte Worte 

Der Richter ließ sich nicht verarxxxen.
Die Anwälte überlegen noch, ob sie in Berufung gehen. Die Opfer hätten endlich gerne einen Abschluss!

Ich weiß nicht, was Sie mit verarxxxen meinen.

Klar ist, dass dieser Täter über viele Jahre höchst kriminelle Energien zeigte und perfide das Vertrauen vieler Menschen in ihn wie in seine berufliche Stellung missbrauchte und verabscheuungswürdige Taten beging. Ohne Skrupel offenbar.

Klar ist aber auch, dass Pädophile krank und im Grunde (so weit sie ihre Veranlagung nicht ausleben) arme Menschen sind.

Es ist heikel sich zu dem Thema zu äußern, wenn man nicht nur einfach feststellen will, dass es der 'S**' ja recht geschieht und sie wie Kanzler Schröder einst so populistisch wie pragmatisch forderte einfach weggesperrt gehört.

Ich bin einverstanden mit dem Urteil, was die Härte der Strafe anbelangt, allerdings nicht mehr hinsichtlich der Sicherungsverwahrung und den Auftritt des Richters finde ich unsäglich und zwar nicht, weil er das Urteil gefährdet. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde, und die ist, auch wenn manche das nicht gerne hören, unantastbar.

Ich empfinde etwas als Widerspruch im Urteil, das mich auch ohne diese unpassenden selbstherrlichen Ausführungen des Richters das Urteil nochmal anfechten ließen - bezüglich der Sicherungsverwahrung und des Berufsverbotes:

Nämlich die Feststellung der vollen Schuldfähigkeit. Wenn alle Gutachter und in Folge das Gericht zu der Feststellung gelangten, dass trotz der krankhaften Neigung zu männlichen Kindern, der Angeklagte voll steuerungsfähig war, sich also hätte beherrschen können, dann muss unsere Justiz nach all den Grundsätzen die unser Strafrecht hat, dem Täter auch eine Rehabilitation zubilligen. Also die Aussicht, für das, was er Schreckliches getan hat zu büßen und anschließend aber wieder am Leben teilhaben zu können, mit einer beruflichen Perspektive, die ihm das erleichtert. Natürlich ist die Sicherungsverwahrung eine Präventivmaßnahme. Aber warum soll ein intgelligenter Mann, der die Quittung für sein mieses Treiben erhalten hat und dem man attestiert, dass er sich im vollen Umfange steuern kann, nicht nach einer Haftentlassung ungefährlich sein, in dem er genau das macht, was man ihm zutraut: Sich kontrollieren.

Anders herum hätte ich viel größere Bedenken: Wenn man ihn für voll oder teilweise schuldunfähig eingestuft hätte, dann wäre zwar das Strafmaß geringer ausgefallen oder entfallen aber die Sicherungsverwahrung notwendig, bis durch Therapien und Gutachten sicher gestellt hätte werden können, dass von ihm nun keine Gefahr mehr ausgeht. Oder eben nicht, wenn sich das nicht sicher stellen ließe.

Hier kommt es mir eben so vor als ob die Sicherungsverwahrung ein verstecktes 'lebenslang' sein soll, im schlechten Schröderschen Sinne. Das ist sie aber nicht.

Ebenso das Berufsverbot. Natürlich hat ein Arzt eine besondere Vertrauensstellung. Es gibt aber auch Positionen, bei denen man gar nichts mit Patienten zu tun hat. Beispielsweise in der Pathologie oder im Labor. Fern von allen Kindern. Warum sollte er dort nicht wieder Arzt sein können.

Harry S. hat schwer gefehlt, aber er hat kein Kind umgebracht.

Und wenn man dann das Urteil vernimmt, das einen Diakon, der eine 15jährige vergewaltigte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lässt (kann ja mal passieren, dass man sich nicht so im Griff hat - ein Ausrutscher wird schon mal verziehen), dann kommt einem die Rechtsprechung schon sehr wilkürlich vor.


RE: Der Fall Harry S. - harte Worte des Richters - Kreti u. Plethi - 02.02.2019

(02.02.2019, 08:22)Sophie schrieb:  Ich weiß nicht, was Sie mit verarxxxen meinen.

Klar ist, dass dieser Täter über viele Jahre höchst kriminelle Energien zeigte und perfide das Vertrauen vieler Menschen in ihn wie in seine berufliche Stellung missbrauchte und verabscheuungswürdige Taten beging. Ohne Skrupel offenbar.

Klar ist aber auch, dass Pädophile krank und im Grunde (so weit sie ihre Veranlagung nicht ausleben) arme Menschen sind.

Es ist heikel sich zu dem Thema zu äußern, wenn man nicht nur einfach feststellen will, dass es der 'S**' ja recht geschieht und sie wie Kanzler Schröder einst so populistisch wie pragmatisch forderte einfach weggesperrt gehört.

Ich bin einverstanden mit dem Urteil, was die Härte der Strafe anbelangt, allerdings nicht mehr hinsichtlich der Sicherungsverwahrung und den Auftritt des Richters finde ich unsäglich und zwar nicht, weil er das Urteil gefährdet. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde, und die ist, auch wenn manche das nicht gerne hören, unantastbar.

Ich empfinde etwas als Widerspruch im Urteil, das mich auch ohne diese unpassenden selbstherrlichen Ausführungen des Richters das Urteil nochmal anfechten ließen - bezüglich der Sicherungsverwahrung und des Berufsverbotes:

Nämlich die Feststellung der vollen Schuldfähigkeit. Wenn alle Gutachter und in Folge das Gericht zu der Feststellung gelangten, dass trotz der krankhaften Neigung zu männlichen Kindern, der Angeklagte voll steuerungsfähig war, sich also hätte beherrschen können, dann muss unsere Justiz nach all den Grundsätzen die unser Strafrecht hat, dem Täter auch eine Rehabilitation zubilligen. Also die Aussicht, für das, was er Schreckliches getan hat zu büßen und anschließend aber wieder am Leben teilhaben zu können, mit einer beruflichen Perspektive, die ihm das erleichtert. Natürlich ist die Sicherungsverwahrung eine Präventivmaßnahme. Aber warum soll ein intgelligenter Mann, der die Quittung für sein mieses Treiben erhalten hat und dem man attestiert, dass er sich im vollen Umfange steuern kann, nicht nach einer Haftentlassung ungefährlich sein, in dem er genau das macht, was man ihm zutraut: Sich kontrollieren.

Anders herum hätte ich viel größere Bedenken: Wenn man ihn für voll oder teilweise schuldunfähig eingestuft hätte, dann wäre zwar das Strafmaß geringer ausgefallen oder entfallen aber die Sicherungsverwahrung notwendig, bis durch Therapien und Gutachten sicher gestellt hätte werden können, dass von ihm nun keine Gefahr mehr ausgeht. Oder eben nicht, wenn sich das nicht sicher stellen ließe.

Hier kommt es mir eben so vor als ob die Sicherungsverwahrung ein verstecktes 'lebenslang' sein soll, im schlechten Schröderschen Sinne. Das ist sie aber nicht.

Ebenso das Berufsverbot. Natürlich hat ein Arzt eine besondere Vertrauensstellung. Es gibt aber auch Positionen, bei denen man gar nichts mit Patienten zu tun hat. Beispielsweise in der Pathologie oder im Labor. Fern von allen Kindern. Warum sollte er dort nicht wieder Arzt sein können.

Harry S. hat schwer gefehlt, aber er hat kein Kind umgebracht.

Und wenn man dann das Urteil vernimmt, das einen Diakon, der eine 15jährige vergewaltigte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lässt (kann ja mal passieren, dass man sich nicht so im Griff hat - ein Ausrutscher wird schon mal verziehen), dann kommt einem die Rechtsprechung schon sehr wilkürlich vor.

Respekt, sauber analysiert !

Es wird allzu oft vergessen, dass Urteile nicht der Rache dienen sollen.