30.01.2019, 19:12
(30.01.2019, 15:57)Serge schrieb: Allerdings könnte dem Richter der Satz "Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war" noch auf die Füße fallen.
Befangenheit?
Habe ich mir gestern auch gedacht, als ich das gelesen habe. Es ist unnötig, unangebracht und gefährlich für den Bestand des Urteils, so etwas als Richter zu sagen.
Wenn der Verteidiger nur ein bisschen was taugt, muss er jetzt das Urteil anfechten. Zu verlieren hat der Harry S. sowieso nichts mehr.