23.01.2019, 15:51
(23.01.2019, 15:45)Bogdan schrieb: und der Kunde hat bei einer Preiserhöhung bei Strom und Gas ein Sonderkündigungsrecht. Er ist also nicht gezwungen die Erhöhung zu akzeptieren.
Ich bin seit x Jahren zu friedener Kunde der Augsburger Stadtwerke.
So unterstütze ich auch den Augsburger ÖPNV.
Aber leider ist die BEV weder schriftlich noch telefonisch zu erreichen. Bei Einschreiben wurde sogar die Annahme verweigert. Tipp der VZ: Einwurfeinschreiben.
Insolvenz droht jetzt sowieso. Wer dann Vorkasse geleistet hat, hat Pech gehabt.
Lesen's halt erstmal den Artikel.