14.01.2019, 12:56
(14.01.2019, 12:51)Bogdan schrieb: Strafgesetzbuch §68b
und
§ 20z - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Hätten Sie einfach geschrieben, dass ein richterlicher Beschluss erforderlich ist,
hätten Sie die Gesetzestexte nicht zum Durchwühlen anbieten müssen.
Das genügt doch uns Laien und Juristen wissen eh was Sache ist.