11.01.2019, 12:31
(11.01.2019, 10:05)Lueginsland schrieb: 1.) Ach Bogdan, was soll denn der Gesetzesentwurf hier.
2.) Wichtig ist, dass man am Wohnort erfährt, wo die Eintragung möglich ist.
In Augsburg sicherlich in den Bürgerbüros, aber das wird hoffentlich in unserem Blättchen bekannt gegeben.
Aufzählung von mir eingefügt.
1.) Das wichtigste ist, dass man sich informiert welchen Inhalt das Bürgerbegehren hat. Dazu ist es notwendig sich den Gesetzentwurf durchzulesen.
2.) Wenn man den Link der Homepage anklickt in meinen Beitrag anklickt, kommt man auf die Homepage. Dort kann man sich den Button Rathaus finden anklicken. Dazu sollte doch jeder hier im Forum in der Lage sein.