10.03.2021, 20:51
(10.03.2021, 20:03)FCAler schrieb: CSU-Politiker macht Geschäfte mit öffentlichen Aufträgen
Das sage/schreibe
ich doch schon die ganze Zeit, wer seinen Beruf nicht aufgeben will, bzw. seine Angelegenheiten in dieser Zeit nicht ruhen (Verpachtung oder ähnliches) lassen kann/will, soll sich nicht um ein Abgeordnetenamt bemühen!
Das sollt Jeder/em vorher klar seien wenn sie den Beruf Politiker anstreben und dazu gehören für mich auch unbedingt Aufsichtsrat Posten, da haben nämlich Politiker nichts verloren, um nicht auf dumme Gedanken zu kommen!
Dass Du mit Demokratie so Deine Probleme hast ist ja bekannt. Vielleicht solltest Du Dich erst einmal mit unserem Grundgesetz vertraut machen, bevor Du so einen Käse vom Stapel lässt. In Artikel 38 werden die Voraussetzungen genannt, unter denen man in den Bundestag gewählt werden kann:
Zitat:Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Die wenigsten Abgeordneten haben ihr Leben zielgerichtet auf eine politische Laufbahn ausgerichtet, in der Regel macht man erst einmal innerhalb der eigenen Partei über die Jahre hinweg Karriere. Weil man davon aber schlecht leben kann haben die Leute in der Regel einen Beruf erlernt, wer es dann in seiner Partei dann irgendwann mal nach oben geschafft hat, einen aussichtsreichen Platz auf der Liste ergattert hat und dann auch in den Bundestag gewählt wird, der hat dann entweder ein eigenes Geschäft aufgebaut oder auch sonstwie berufliche Karriere gemacht. Weil das auch jedem Demokraten klar ist, hat man für diesen Fall auch ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) geschaffen. In § 44b Verhaltensregeln steht dann das hier:
Zitat:Der Bundestag gibt sich Verhaltensregeln, die insbesondere Bestimmungen enthalten müssen über
1. die Fälle einer Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten vor der Mitgliedschaft im Bundestag sowie von Tätigkeiten neben dem Mandat;
2. die Fälle einer Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte neben dem Mandat oberhalb festgelegter Mindestbeträge;
3. die Pflicht zur Rechnungsführung und zur Anzeige von Spenden oberhalb festgelegter Mindestbeträge sowie Annahmeverbote und Ablieferungspflichten in den in den Verhaltensregeln näher bestimmten Fällen;
4. die Veröffentlichung von Angaben im Internet;
5. das Verfahren sowie die Befugnisse und Pflichten des Präsidiums und des Präsidenten bei Verstößen gegen Regeln der Mitarbeiterbeschäftigung nach § 12 Absatz 3a und Entscheidungen nach § 44a Abs. 3 und 4.
https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__44b.html
Übrigens sitzen in Augsburg die Oberbürgermeisterin und einige Stadträte im Aufsichtsrat der Stadtwerke, Du musst also gar nicht so weit schauen. Es macht nämlich durchaus Sinn, wenn Politiker in Aufsichtsräten sitzen, soweit es um Organisationen geht, bei denen der Staat oder die Stadt finanziell direkt beteiligt ist. Das nur nebenzu zu Deiner unsinnigen Polterei.