29.12.2018, 11:01
(29.12.2018, 09:37)Klartexter schrieb: Die Datenschutzerklärung,......
Die AGB einzelner Firmen fassen im Prinzip nur das zusammen, was bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Alle Bedingungen, die nicht auf Paragraphen des BGB beruhen, sind ohnehin rechtsunwirksam. Theoretisch könnte man also auch hier schreiben, dass alle Vorschriften des BGB zur Anwendung kommen. .....
Das wäre nach der "alten" BGB-Fassung auch übertrieben gewesen, aber schon sowas von ...,
hätte der 1300 auch dazu gehört!
Eltern haften für ihre Kinder.