(29.12.2018, 08:37)forest schrieb: Worauf ich hinaus will, ist eine in Gliederung und Rechtshinweisen standardisierte grundsätzlich für alle Anbieter zwingend vorgeschriebene Form der AGBs. Natürlich kann nicht alles über einen Kamm geschert werden - Abweichungen und Ausnahmen sind auffällig kenntlich zu machen, aber nicht auf 30 Seiten. AGBs gründen letztlich und hauptsächlich auf dem BGB . Wahrscheinlich liegt da der Hase im Pfeffer, die einzelnen §§ systematischer zu ordnen und für jeden verständlicher zu machen.
Das wäre mal was für die Vereinfachung der Gesetzgebung. Die Lobbies werden zwar Sturm laufen, aber sie sollen sich bitte dabei derrennen.
Etwas Lektüre
Die Datenschutzerklärung, werter forest, ist im Inhalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ich darf also nicht einfach hinschreiben, dass ich die Daten schütze und nicht missbrauche, was ja mit einem Satz gesagt wäre. Deshalb sind die Datenschutzerklärungen überall sehr umfangreich, je nachdem, wie viele und welche persönlichen Daten erhoben werden. Sogar hier im Forum ist sie vorgeschrieben, obwohl alle übermittelten Daten anonymisiert sind und mir keine direkten Hinweise auf die jeweilige Person geben. Die Emailadresse ist hier der einzige Datensatz, den man ggf. einer bestimmten Person zuordnen kann.
Die AGB einzelner Firmen fassen im Prinzip nur das zusammen, was bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Alle Bedingungen, die nicht auf Paragraphen des BGB beruhen, sind ohnehin rechtsunwirksam. Theoretisch könnte man also auch hier schreiben, dass alle Vorschriften des BGB zur Anwendung kommen. Aber für viele Kunden ist das dann zu schwammig, scheinbar liebt man dann doch ellenlange AGB, die dann niemand liest.
Viele Verordnungen erfüllen mitunter auch das Gegenteil, zum Beispiel die Kennzeichnung im Lebensmittelrecht. Früher hat es genügt, auf das Etikett z.B. kandierte Ananasstücke zu schreiben. Heute muss da stehen: kandierte Ananasstücke (Ananas, Zucker). Noch krasser ist das bei einer Sorte, in welcher Pralinenherzen enthalten sind. Früher genügte der Eintrag Palinenherzen, heute steht da: Pralinenherzen (15%) (Zucker, Kakaomasse, Kakaobutter, VOLLMILCHPULVER, MAGERKONDENS- MILCH, Glukosesirup, BUTTERREINFETT, pflanzliches Fett, Sorbitsirup, Aroma, fettarmes Kakaopulver, Emulgator: E442). Alles ist der totalen Verbraucherinformation geschuldet. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Abgeordneten oder Bürokraten.