21.09.2019, 00:30
(20.09.2019, 16:30)Frank N. Furter schrieb: Eine äußerst überraschende Entscheidung des LG Berlin wurde gefällt. Betrifft Renate Künast und ihre Klage gegen Facebook auf Herausgabe von Personendaten hinter Nutzernamen. Dieselbe wurde abgewiesen.
Ich sage dazu vorsichtshalber mal lieber fast gar nichts. Lest den Bericht bei Heise einfach selbst.
Was man sich aber merken sollte: "Dr***s F****" darf man in bestimmten Zusammenhängen schreiben, denn das ist "erlaubte und sachliche Kritik" und keine Beleidigung oder Schmähung, obwohl hart an der Grenze. Aber bitte dabei immer auf das Deppenleerzeichen in der Mitte achten, denn das muss offenbar drin sein, damit der Post auch gerichtsfest wird.
(Allerdings will ihr Anwalt in Berufung gehen.)
Da gibt es die richtige Antwort darauf:
Zitat:Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden , dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat .
https://www.der-postillon.com/2019/09/be...richt.html