20.09.2019, 16:30
Eine äußerst überraschende Entscheidung des LG Berlin wurde gefällt. Betrifft Renate Künast und ihre Klage gegen Facebook auf Herausgabe von Personendaten hinter Nutzernamen. Dieselbe wurde abgewiesen.
Ich sage dazu vorsichtshalber mal lieber fast gar nichts. Lest den Bericht bei Heise einfach selbst.
Was man sich aber merken sollte: "Dr***s F****" darf man in bestimmten Zusammenhängen schreiben, denn das ist "erlaubte und sachliche Kritik" und keine Beleidigung oder Schmähung, obwohl hart an der Grenze. Aber bitte dabei immer auf das Deppenleerzeichen in der Mitte achten, denn das muss offenbar drin sein, damit der Post auch gerichtsfest wird.
(Allerdings will ihr Anwalt in Berufung gehen.)
Ich sage dazu vorsichtshalber mal lieber fast gar nichts. Lest den Bericht bei Heise einfach selbst.
Was man sich aber merken sollte: "Dr***s F****" darf man in bestimmten Zusammenhängen schreiben, denn das ist "erlaubte und sachliche Kritik" und keine Beleidigung oder Schmähung, obwohl hart an der Grenze. Aber bitte dabei immer auf das Deppenleerzeichen in der Mitte achten, denn das muss offenbar drin sein, damit der Post auch gerichtsfest wird.
(Allerdings will ihr Anwalt in Berufung gehen.)