28.05.2019, 12:25
(28.05.2019, 11:49)PuK schrieb: Entschuldige bitte, aber heute schreibst du nur Quatsch. Vielleicht solltest du dich bis morgen auf diesen Thread beschränken, da fällt das nicht so auf. Zumindest nicht mir, weil ich den nicht lese.
Natürlich sind auch "Bauchentscheidungen" per Volksabstimmung möglich. Vor einigen Jahren und jetzt gerade wieder in Irland zum Beispiel. Es ging damals um die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und jetzt neulich darum, wie lange Ehegatten vor der Scheidung getrennt leben müssen.
Nenne mir ein einziges Vernunftargument pro oder kontra legale Abtreibung oder eines, das logisch begründet, warum es vor einer Ehescheidung zwei oder vier Trennungsjahre sein müssen. Es gibt da keine. Trotzdem kann man das per Volksabstimmung entscheiden.
Und nochmal, auch wenn du es nicht wahrhaben willst: Die Briten wollen den Brexit. Das hat sich jetzt auch im britischen EU-Wahlergebnis niedergeschlagen.
Tut mir ja leid, dass ich dir deine Illusionen zerstören muss. Aber es ist nun mal, wie es ist.
Erst mal zu deinem Eingangssatz. Hast Du nicht vor wenigen Tagen Klartexter aufgefordert solcherart Urteil zu unterlassen?
Nein, ich schreibe keinen Quatsch und wenn antworte ich auf den Deinigen.
Die Volksabstimmung in Irland zur Aufhebung des Abtreibungsverbots und der Liberalisierung des sehr strengen katholischen Scheidungsrechts als reine Bauchentscheidungen zu klassifizieren halte ich für verfehlt. Natürlich gibt es dafür Begründungen, logisch nachvollziehbare, wenn sie dir auch nicht einleuchten mögen. Noch dazu, war der Abstimmungsgegenstand aber relativ einfach strukturiert - ganz im Gegensatz zur Lösung von der EU.
Was willst du denn jetzt mit dem Fefe. Es ist doch völlig egal, was wir in Deutschland wollen oder was wir meinen, dass die Briten wollen. Es wäre im Sinne der Briten einfach die sauberste Lösung nach über zwei Jahren und jeder Menge neuer Erkenntnisse über die Folgen des Brexit, die Leute nochmal zu befragen.
Du bist nämlich völlig auf dem Holzweg, was das anbelangt, dass man das Volk nur einmal zu einer Sache befragen können sollte. Selbst wenn ein Referendum bindend wäre, was es nicht ist, kann man natürlich, wenn sich abzeichnet, dass eine knappe Entscheidung vom Gesamtvolk vllt. doch nicht mitgetragen wird, sich nochmal Klarheit darüber zu verschaffen.
Die Interpretationen des Ergebnisses der Europawahl sind da reine Kaffeesatzleserei. Fragt das Volk und fertig.
PS. In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es als Mittel der Mitbestimmung Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, geregelt in !rt. 18 a GO . Kommt es nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren (wobei ein Bürgerentscheid über Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, über die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und über die Haushaltssatzung nicht stattfindet) zu einem positiven Bürgerentscheid so hat dieser die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats (Abs. 13) . Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
In Bayern wäre die Frist für die Bindungswirkung also bereits abgelaufen und man könnte darüber hinaus durchaus zu dem Schluss kommen, dass sich die Sachlage wesentlich geändert hat - nämlich durch die Unfähigkeit ein sauberes Ausstiegsszenario zu entwerfen.