28.02.2019, 14:00
(27.02.2019, 19:57)PuK schrieb: Was soll denn daran bitte klug sein?
Wenn das Volk der Souverän ist und Volksabstimmungen in der Verfassung vorgesehen sind, dann darf das Volk selbstverständlich über alles abstimmen. Und die Regierung ist dann nur noch das ausführende Organ, das die Vorgabe der Abstimmung gefälligst in die Realität umzusetzen und nicht plan- und ziellos herumzulavieren hat.
Typisch deutsches Untertanendenken ist das, was der Herr Finke da schreibt. Geradezu ein Betteln nach Unterdrückung und eine tiefe Sehnsucht nach Unterwerfung unter eine "höhere" Macht, die vermeintlich alles besser weiß als das Volk.
Ja, wenn. Das schließt aber auch nicht aus, dass ggf. ein weiteres Mal abgestimmt wird, wenn beispielsweise durch den Austrittsprozess klar wird, dass die Nachteile größer werden als die angenommenen Vorteile.
Eine Volksabstimmung kann auch keine anderen Wirkungen entfalten als ein Gesetz und ein solches ist auch revidierbar.
Und im Übrigen bin ich durchaus auch der Meinung, dass manche Dinge nicht durch Volksabstimmung entschieden werden sollten. Beispielsweise die Wiedereinführung der Todesstrafe, für die sich vielleicht oder eher wahrscheinlich eine Mehrheit finden ließe.