06.11.2018, 18:01
(06.11.2018, 16:56)Bogdan schrieb: ...
Nein der Mandatsträger darf seine Entscheidung bei einer geheimen Wahl NICHT mitteilen:
Das steht in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Vergleichbare Regelungen hat jedes Bundesland.
Erst dieses Jahr hat ein Abgeordneter des Bundestages deswegen ein Ordnungsgeld von 1000 Euro bekommen.
.....
Falsch solange Sie nicht den entsprechenden Text der GO-BT zitieren. Ich konnte es leider nicht ergoogeln.
Meine Aussage in post # 19 steht!
Tatsache ist: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron veröffentlicht ein Foto der Kanzlerwahl. ....Um das zu beweisen, twitterte er ein Foto
das er offenbar in der Wahlkabine aufgenommen hatte. Darauf ist zu sehen, dass er Nein auf dem Stimmzettel angekreuzt hat. Dazu schrieb Bystron: „Nicht meine Kanzlerin.“
Dafür musste er ein Ordnungsgeld von € 1000,00 zahlen.
BT-Präs. Schäuble hatte auch einen AfD-Abgeordneten (Jörg Schneider) gerügt, der genauso gehandelt hatte.
Schäuble wurde dessen Verhalten erst nachträglich bekannt, so dass es bei der Rüge blieb:
Zitat:„Ich rüge aber noch mal ausdrücklich, dass in Ihrem Verhalten eine nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestages liegt“, mahnte Schäuble den Abgeordneten.