06.11.2018, 16:17
(06.11.2018, 16:09)Bogdan schrieb: 1. und 2. ..........das haben Sie aber noch rechtzeitig offen gelassen/berichtigt.
4.) Doch es gibt einen. Ich darf meine Wahlentscheidung der geheimen Wahl kundtun. Ein Abgeordneter darf ....
aber das wissen Sie sicherlich.
Natürlich darf ein Abgeordneter seine Wahlentscheidung bekannt geben!
"Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein."