06.11.2018, 15:27
(06.11.2018, 14:38)Klartexter schrieb:Na, dann erklären Sie uns doch bitte, wen SIE bei der Landtagswahl gewählt bzw. nicht gewählt haben. Ach, Sie berufen sich auf das Wahlgeheimnis? Das gilt auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Der Wähler erfährt ja, wer wie viele Stimmen auf sich vereinigen konnte, der AfD-Bewerber bekam ja offensichtlich auch fünf Stimmen aus anderen Parteien. Denn die AfD hat 22 Abgeordnete, der AfD-Bewerber bekam aber 27 Stimmen. Sollen sich nun die fünf Abgeordneten erklären, warum sie ihre Stimme dem AfD-Bewerber gaben? Nein, Bogdan, so läuft das nicht. Die Augsburger Allgemeine schreibt heute durchaus den Grund für die Nichtwahl: Der AfD-Abgeordnete Swoboda scheitert, weil auch er durch völkische Äußerungen auf seiner Homepage aufgefallen ist
Ich schrieb bewusst von anderen Parteien und nicht von einzelnen Abgeordneten.
Also treffen ihre Ausführungen zum Thema Wahlgeheimnis nicht zu.
Die Parteien können sehr wohl ihre Gründe für die Ablehnung nennen. Mich interessieren die Gründe der Parteien und nicht die Gründe, die ein Mitarbeiter in der AA publiziert. Da gibt es einen wesentlichen Unterschied.
Übrigens gibt es einen wesentlich rechtlichen Unterschied zwischen dem Wahlgeheimnis eines Wählers und eine Abgeordneten der an einer geheimen Abstimmung teilnimmt.