24.10.2016, 09:31
(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb: Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.
"Gnädiges Fräulein, würde es Ihnen etwas ausmachen, wenn ich Sie jetzt gleich mal so richtig durchrammle?"
"Ähm... :tt1: Nein..." [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161024/apw8znqi.gif ]
"Oh, dann entschuldigen Sie bitte vielmals. Auf Wiedersehen."
Aber ernsthaft @ Martin.
Das ist nicht nur bei Vergewaltigung so, sondern ein generelles Phänomen in der deutschen Strafjustiz.
Zitat:Im Oktober 2012 wurde Jonny K. zu Tode geprügelt. Die sechs Schläger wurden zu Haftstrafen verurteilt. Nun – nach nicht einmal anderthalb Jahren - dürfen zwei von ihnen wieder durch Berlin spazieren.
(...)
Jonny K. wurde im Oktober 2012 in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes mit Tritten und Schlägen malträtiert. Er starb wenig später an Gehirnblutungen. Die Angreifer kannten Jonny K. nicht. Ob er durch den Sturz auf das Straßenpflaster oder die Misshandlungen starb, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Bei dem Angriff war auch ein Freund schwer verletzt worden. Jonny K. hatte ihm beistehen wollen. Die Männer hatten zwar Schläge und Tritte eingeräumt, jedoch keine Verantwortung für den Tod von Jonny K. übernommen.
Es gehört auch im Jugendstrafrecht über eine "besondere Schwere der Schuld" nachgedacht, die dann dazu führt, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Wer etwa jemanden tritt, der schon am Boden liegt, den kann man nicht mehr erziehen. So jemanden muss man bestrafen, und zwar hart. Auch wenn er erst 15 oder 16 Jahre alt ist.