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Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - Druckversion

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Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - Martin - 23.10.2016

Zitat:Gruppenvergewaltiger kommen frei

Vier junge Männer hatten im Februar eine 14-Jährige vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Mädchen im Hinterhof abgelegt. Ins Gefängnis kommt jedoch nur einer der Täter.
[...] 14 Jahre war Nicole alt, als sie im Februar von vier Männern vergewaltigt und mit Gegenständen malträtiert wurde. Sie wäre fast ums Leben gekommen, denn nach der Gruppenvergewaltigung hatten die Täter sie auf ein Laken gepackt, in einen Hinterhof geschleift und dort bei eisiger Kälte einfach liegen gelassen.

Quelle: http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hamburg-vergewaltigung-prozess 

Diese lächerlichen Strafmaße sind doch geradezu eine Aufforderung für Nachahmungstäter. Frustrierend für Opfer, Polizei und Öffentlichkeit gleichermaßen.
Woanders ist man mit solchen Kreaturen  weniger nachsichtig.

Martin


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - bbuchsky - 23.10.2016

(23.10.2016, 10:11)Martin schrieb:  Diese lächerlichen Strafmaße sind doch geradezu eine Aufforderung für Nachahmungstäter. Frustrierend für Opfer, Polizei und Öffentlichkeit gleichermaßen.
Woanders ist man mit solchen Kreaturen  weniger nachsichtig.

Martin

Es bleibt eine Schande, dass hier nicht endlich Exempel statuiert werden.

Für Vergewaltigung und Kindesmißbrauch haben die Mindeststrafen für Ersttäter auf 10 Jahre angehoben zu werden, die Möglichkeit einer "Bewährung" gehört prinzipiell ausgeschlossen, außerdem müssen die Täter endlich wissen, dass sie bei der 3. Verurteilung für immer im Bau stecken.

Meine These: Erst wenn sich eine Gruppe in Serie an Politikern, Richtern und Staatsanwälten austobt, kommt Bewegung in diese Angelegenheit. Wohlan denn......Freiwillige vor!
Das Risiko einer Verurteilung liegt bei den momentanen Gepflogenheiten bei Gericht nahe Null.

Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - forest - 24.10.2016

(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb:  Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.

Das 'nein ist nein' war ein emma°tischer Schlag ins  Wasser - hohe Wellen und spritzende Gischt und dann nischt. Hätte frau und vor allem die damit als Fuhrleute mißbrauchten Politiker/innen wissen können, daß es leicht an Beweisen gebricht und an der bisherigen Rechtslage nichts ändert. Wozu auch - die ist auf alle Fälle gefasst.

Bei der Strafwürdigung bin ich (auch) geneigt, Bibel zu lesen (Aug um Aug usw.) und könnte ein Ausführungsbeispiel bringen - brauche aber um die Zeit nochn Kaffe. Wenns Ihnen/Dir auch so geht - kennste die Frau des reichen Kaufmanns Potifar?

Die passt hier zwar nicht, könnte aber als Gegenbeispiel mißbraucht werden, wenn dieser Ausdruck in diesem Rahmen nicht mißverstanden wird.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - Martin - 24.10.2016

Man muss nicht die Bibel bemühen, um ein kumulatives Strafmaß zu argumentieren. Wenn man im Zivilrecht bei 3 Gläubigern in der Kreide steht, muss man alle 3 Gläubiger bedienen und nicht nur den, bei dem man die meisten Schulden hat.

Martin


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - forest - 24.10.2016

Leider ist Die Zeit seit Mollath, Kachelmann und Gina-Lisa einseitig feminin geraten. Zum Ausgleich schreibt dort BGH-Fischer. Den werde ich hier wahrscheinlich noch bemühen (müssen).
Z.B. vermisse ich in dem Zeit-Bericht einen Hinweis, ob das Urteil rechtskräftig ist  -> die Staatsanwaltschaft damit einverstanden ist, was natürlich nichts am Befremden über das Urteil ändert.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - PuK - 24.10.2016

(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb:  Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.

"Gnädiges Fräulein, würde es Ihnen etwas ausmachen, wenn ich Sie jetzt gleich mal so richtig durchrammle?"
"Ähm... :tt1: Nein..." [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161024/apw8znqi.gif ]
"Oh, dann entschuldigen Sie bitte vielmals. Auf Wiedersehen."

Aber ernsthaft @ Martin.

Das ist nicht nur bei Vergewaltigung so, sondern ein generelles Phänomen  in der deutschen Strafjustiz.

Zitat:Im Oktober 2012 wurde Jonny K. zu Tode geprügelt. Die sechs Schläger wurden zu Haftstrafen verurteilt. Nun – nach nicht einmal anderthalb Jahren - dürfen zwei von ihnen wieder durch Berlin spazieren.
(...)
Jonny K. wurde im Oktober 2012 in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes mit Tritten und Schlägen malträtiert. Er starb wenig später an Gehirnblutungen. Die Angreifer kannten Jonny K. nicht. Ob er durch den Sturz auf das Straßenpflaster oder die Misshandlungen starb, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Bei dem Angriff war auch ein Freund schwer verletzt worden. Jonny K. hatte ihm beistehen wollen. Die Männer hatten zwar Schläge und Tritte eingeräumt, jedoch keine Verantwortung für den Tod von Jonny K. übernommen.

Es gehört auch im Jugendstrafrecht über eine "besondere Schwere der Schuld" nachgedacht, die dann dazu führt, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Wer etwa jemanden tritt, der schon am Boden liegt, den kann man nicht mehr erziehen. So jemanden muss man bestrafen, und zwar hart. Auch wenn er erst 15 oder 16 Jahre alt ist.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - forest - 24.10.2016

Ungeachtet des Strafmaßes am konkreten Beispiel, falls das dort nicht abschließend abgehandelt wurde, gibts ja noch den zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Und da ist leider zu befürchten, daß es am nötigen Geld mangelt, das anständig durchzuführen.
Nicht jeder hat die Moral und das Vermögen wie z.B. Kachelmann, einen anständigen Anwalt für seine Sache zu interessieren wie etwa Schwenn oder Strate, und dann käme zum von der Freundin mit Freunden inszenierten Vollsuff mit Massenvergewaltigung nochmal die eigene Ohnmacht und die des Staates oben drauf.
Wahrscheinlich wäre von den Tätern nichts zu holen ob gerade brummend oder nicht; da müßte der Staat einspringen, also wir alle. Und da haben wir neben der nicht duldbaren Schandtat noch ein zweites Interesse, daß die Strafen so wirksam und für andere abschreckend sind, daß solche Taten nicht mehr vorkommen.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - bbuchsky - 24.10.2016

(24.10.2016, 08:47)Martin schrieb:  Man muss nicht die Bibel bemühen, um ein kumulatives Strafmaß zu argumentieren. Wenn man im Zivilrecht bei 3 Gläubigern in der Kreide steht, muss man alle 3 Gläubiger bedienen und nicht nur den, bei dem man die meisten Schulden hat.

Martin

Ay caramba, woher zur Hölle sollte ich diese Märchen kennen?

Es wird Zeit, die vorhandenen Strafrechtsbücher in den juristischen Fakultäten als Mahnung und Handlungsaufforderung an den Gesetzgeber zu verbrennen.

Richtig ist, dass ich auf ein solches Unglück in meinem Umfeld mit Selbstjustiz reagieren würde, den oder die Täter also direkt nach ihrer vorzeitigen Freilassung vor dem Knast aufsammelte und mit den Herren meine Aalreusen füllte.
Ebenso bei den von PuK angeführten Schlägertruppen, die wohl aus Gründen der öffentlichen Gewaltförderung praktisch straffrei Menschen zu Tode prügeln dürfen. Weil man nicht nachweisen kann, wessen Tritt an den Kopf des Opfers letzlich zum Tode führte, kommen alle frei, man glaubt es nicht, die sollten mal öfter Richter zusammentreten!

Der Erziehungsauftrag, auf den sich das Jugendrecht beruft, kann in den vorhandenen Einrichtungen unmöglich geleistet werden, deshalb hat diese Verbrechensförderung unserer Justiz beendet zu werden.
 
Also: wer von euch hat Kinder in Unis, die das untaugliche Material entsorgen können?

"Three-Strikes-Regel", Mindeststrafe bei Vergewaltigung 10 Jahre, bei Gewaltverbrechen prinzipiell keine Bewährung, gemeischaftlich begangene Verbrechen gemeinschaftlich bestrafen! "Ich hab´nur daneben gestanden"....nutzt dann nichts mehr, wer nicht dem Opfer hilft, tötet mit.

Damit wäre das Gröbste erledigt.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - Manni Burgsmüller - 24.10.2016

Das mit dem Durchgreifen, ist hier nun mal nicht so, ist politisch nicht gewünscht. Wir versuchen es lieber mit Verständnis, Therapie, Resozialisierung.
Die Opfer sind bestraft ein Leben lang, die Täter mit ihrer erhaltenen Strafe recht schnell aus dem Schneider.


RE: Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei - forest - 24.10.2016

Die Staatsanwaltschaft hat bereits letzten Freitag Revision beantragt.
Zitat:Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen eingelegt. Das sei bereits am Freitag geschehen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Montag. Die Entscheidung sei ganz unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montag bereits mehr als 15.000 Unterstützer hatte.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/uebergriff-auf-14-jaehrige-revision-gegen-urteil-um-gruppenvergewaltigung-14495518.html