19.11.2019, 14:28
Für das Halten von gefährlichen Tieren gibt es natürlich eine gesetztliche Regelung.
VollzBekLStVG §37
hier ist der entprechende Anhang. Bei Anklicken des Link macht sich ein pdf-Dokument auf.
Im 2. Link ist die Internetseite von wo ich den Link habe.
Liste gefährliche Tiere
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtver...Tiere.html
@Forest zufrieden mit dem letzten Link
VollzBekLStVG §37
hier ist der entprechende Anhang. Bei Anklicken des Link macht sich ein pdf-Dokument auf.
Im 2. Link ist die Internetseite von wo ich den Link habe.
Liste gefährliche Tiere
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtver...Tiere.html
@Forest zufrieden mit dem letzten Link