02.07.2018, 20:05
(02.07.2018, 19:42)PuK schrieb: Ja. Und ein weiterer Vorteil wäre, ......
Dann hätte sie auch den finanziellen Schaden, den man auch durchaus beziffern kann, wenn man will, persönlich zu verantworten. Die kann sich warm anziehen, wenn es zu einer Durchgriffshaftung kommt. ....
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A Gsellschaft is es schon, aber von der steht im GG nix, selbst wenn man den Amtseid zerpflückt.
´s hat halt die Kraft zur Schadensabwehr nicht gereicht.