16.05.2018, 11:57
(16.05.2018, 00:28)Klartexter schrieb: Was soll da erfreulich sein? Einerseits ist es strafbar, die Dashcam laufen zu lassen, auf der anderen Seite erlaubt man dann die Aufnahmen für die Beweisaufnahme. Es wäre erst einmal notwendig, hier eine einheitliche Sichtweise zu schaffen. Und Drängler haben nichts zu fürchten, die Kamera filmt, was vor dem Kühler passiert, nicht, was hinter dem Auto geschieht.
Dann schau dir mal nen paar Clips auf YouTube an, was man alles mit ner Frontkamera feststellen kann.
Im übrigen gibt es im Zeitalter der Rückfahrkamera ebenso welche die aus dem Heckbereich Filmen können...
Zum Rest hat dir PUK ja schon erklärt wie man auf der sicheren Seite dem Datenschutz gerecht werden kann.