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BGH erlaubt die Verwendung von Aufzeichnungen aus Dashcameras
#1

http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html 

Zitat:Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

Erfreuliches Urteil wie ich finde. 
Das wird hoffentlich so einige Drängler und Autobahnrambos aus dem Verkehr ziehen.
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#2

In der heutigen Zeit ist das notwendig, endlich wird das auch von Rechts wegen anerkannt.
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#3

(15.05.2018, 14:08)messalina schrieb:  Aber wenn, dann hätten wir das so gemacht: Ich hätte gesagt, dass ich die Cam kurz vorher eingeschaltet habe, weil mir die Situation irgendwie komisch vorkam. Und mein Mann hätte sich als Zeuge gemeldet und hätte gesagt, dass ich ihm die Dashcam-Aufzeichnung gezeigt habe bevor ich sie wieder gelöscht habe. Und dann hätte er gesagt, was er da alles darauf gesehen hat.

.....AU WEIA  W00t

 Das läßt ahnen!
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#4

(15.05.2018, 20:48)messalina schrieb:  Was habe ich denn jetzt schon wieder Falsches gesagt?

Also, wenn mich einer schneidet und dann flüchtet, und ich rutsche deshalb in ein Schaufenster dass es splittert, dann sollen die den nicht drankriegen, weil ja sein Datenschutz mehr zählt als mein zerschnittenes Gesicht? Da wird ja dann wohl ein bißchen Kreativität erlaubt sein? Oder würden Sie lieber wollen, dass der einfach so davonkommt? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif]

 Du und dein Mann als Zeuge..... 

 Du hast eine Lügen- , bzw. "Ausreden"-Situation beschrieben, die für dich ok ist. 
 Klar läßt das ahnen! 

 Also, wenn ich mit dir formal irgendwas zu tun haben müsste, wäre eine Kamera, ein Tonband und 
 ein erwachsener Mensch, der evtl alles mitnotiert und als Zeuge befragt werden kann, 
 von Nöten. 

 Ich weiß nicht und will es gar nicht wissen, wie deine Kontakte zu anderen Menschen aussehen. 
 zB Nachbarn und Kollegen. 
 Falls da was nicht stimmt, an dir und deiner "Kreativität" kann es nicht liegen. 

 Ich persönlich halte mich an die geltende Straßenverkehrsordnung. 
 Mit Polizei und Justiz habe ich keinerlei persönliche Erfahrungen.
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#5

(15.05.2018, 10:59)SilverSurfer schrieb:  http://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html 


Erfreuliches Urteil wie ich finde. 
Das wird hoffentlich so einige Drängler und Autobahnrambos aus dem Verkehr ziehen.

Was soll da erfreulich sein? Einerseits ist es strafbar, die Dashcam laufen zu lassen, auf der anderen Seite erlaubt man dann die Aufnahmen für die Beweisaufnahme. Es wäre erst einmal notwendig, hier eine einheitliche Sichtweise zu schaffen. Und Drängler haben nichts zu fürchten, die Kamera filmt, was vor dem Kühler passiert, nicht, was hinter dem Auto geschieht.
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#6

(16.05.2018, 00:28)Klartexter schrieb:  Was soll da erfreulich sein? Einerseits ist es strafbar, die Dashcam laufen zu lassen, auf der anderen Seite erlaubt man dann die Aufnahmen für die Beweisaufnahme. Es wäre erst einmal notwendig, hier eine einheitliche Sichtweise zu schaffen. Und Drängler haben nichts zu fürchten, die Kamera filmt, was vor dem Kühler passiert, nicht, was hinter dem Auto geschieht.

Es gibt glaub ich welche, die zeichnen immer nur ein paar Minuten auf und löschen das dann automatisch, falls man nicht nach dem Unfall einen Knopf drückt. Dann hat man nur das relevante Material im Speicher. 

Ich finde das Urteil auch überaus positiv. Es ist ja ein Witz, wenn ein Unfallverursacher aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird, wenn es ein Video vom Unfall gibt, und das Gericht sich das Video aber nicht ansehen darf oder will. Zur "freien Beweiswürdigung" gehört eben auch, dass man die Beweise erst mal zur Kenntnis nimmt. Was man dann daraus macht oder nicht, kommt erst nachher.

Wer sich in ein Auto setzt, gibt (als Halter) sein Persönlichkeitsrecht gegenüber Polizei und Gerichten sowieso auf. Denn da ist ja ein Kennzeichen dran. Und der Unfallbeteiligte ist ohnehin verpflichtet, der Polizei und damit dem Gericht seine Personalien anzugeben.
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#7

(16.05.2018, 00:35)PuK schrieb:  Es gibt glaub ich welche, die zeichnen immer nur ein paar Minuten auf und löschen das dann automatisch, falls man nicht nach dem Unfall einen Knopf drückt. Dann hat man nur das relevante Material im Speicher.

   
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#8

Zitat:[Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/attac...hp?aid=768]

Jaja, die heute-Show... Transatlantische Propaganda, die unter falscher Satireflagge segelt. 

Mit einer Kamera, die immer nur ein paar Minuten im Speicher behält und den Rest automatisch löscht, ist der Forderung des BVerfG Genüge getan. Der Unterschied liegt zwischen vorübergehender und dauerhafter Speicherung. Vgl. Streaming vs. Download im Urheberrecht.
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#9

(16.05.2018, 00:28)Klartexter schrieb:  Was soll da erfreulich sein? Einerseits ist es strafbar, die Dashcam laufen zu lassen, auf der anderen Seite erlaubt man dann die Aufnahmen für die Beweisaufnahme. Es wäre erst einmal notwendig, hier eine einheitliche Sichtweise zu schaffen. Und Drängler haben nichts zu fürchten, die Kamera filmt, was vor dem Kühler passiert, nicht, was hinter dem Auto geschieht.

Dann schau dir mal nen paar Clips auf YouTube an, was man alles mit ner Frontkamera feststellen kann. 
Im übrigen gibt es im Zeitalter der Rückfahrkamera ebenso welche die aus dem Heckbereich Filmen können...
Zum Rest hat dir PUK ja schon erklärt wie man auf der sicheren Seite dem Datenschutz gerecht werden kann.
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#10

(16.05.2018, 13:05)messalina schrieb:  Ich muss jetzt nur immer aufpassen was ich beim Autofahren so alles sage oder singe, weil die Cam ja auch den Ton aufzeichnet [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ] Das könnte sonst vielleicht peinlich werden wenn mich mal die Polizei kontrolliert und meine Cam beschlagnahmt.

Polizei: "Sie haben gelallt!" W00t 

messalina: "Keineswegs, ich habe La-la-la gesungen!" Innocent
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