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Neues Polizeigesetz in Bayern
#81

(17.05.2018, 02:54)PuK schrieb:  Naja. Was das Herumtragen vom Messern betrifft und welche erlaubt sind, regelt das WaffG. Z.B. sind Springmesser nicht mehr legal und Butterflies auch nicht. Weil man beide mit einer Hand aufklappen kann. Und selbst mit einem Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche oder gar im Rucksack (für das man definitiv zwei Hände zum Öffnen braucht) sollte man sich nicht noch was anderes leisten, z.B. eine Tüte Gummibärchen oder sowas im Laden klauen .

Auffällig ist das schon, das das selten von der alteingessenen Bevölkerung ausgeht. Es gibt natürlich - wie immer - unrühmliche Ausnahmen, siehe Marcel H.  (Stern). Es gibt immer und überall gewalttätige Verrückte, siehe Karl Denke  (SPON), der in den ersten drei Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts sein Unwesen trieb. 

Das waren bisher aber Einzelfälle. Diese deutliche Häufung von Messerangriffen, die so gut wie alle von Zugewanderten ausgehen, ist bedenklich. Siehe dazu auch diesen Post dort.

Das ist doch aber genau das Problem dieses neuen Gesetzes, das ganz augenscheinlich auf die Flüchtlingsproblematik abgestellt ist, aber für alle gelten muss.

Wann droht denn nun bitte Gefahr von jemandem der entgegen der Bestimmungen im Waffengesetz ein Messer mit sich führt? Bislang ist das ja lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie soll aber, wenn es nach messalinchen geht, ausreichend sein, jemanden auf Wochen und Monate wegzusperren?

Macht man also nun einfach mal Verdachtskontrollen und die nur bei femdländisch aussehenden Personen, damit einem nicht zufällig ein guter deutscher Jäger ins Netz geht, der es ggf. mit den Bestimmungen nicht so genau nimmt? Wenn doch: wird der auch weggesperrt oder droht von dem keine Gefahr? Droht also Gefahr via Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit? Ein sehr morastiger Pfad, finde ich.
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#82

(17.05.2018, 13:02)Sophie schrieb:  ............... Droht also Gefahr via Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit? Ein sehr morastiger Pfad, finde ich.

In der Strafverfolgung eines Rechtsstaates haben Attribute nun mal nichts aber auch gar nichts verloren.
Dieser Morast kann sich sehr schnell zu Treibsand entwickeln.

Aber drohende Gefahren scheint es ja derzeit genug zu geben wie Wählerwanderung zur AFD oder der Verlust der absoluten Mehrheit der CSU. Devil
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#83

(17.05.2018, 13:51)Kreti u. Plethi schrieb:  In der Strafverfolgung eines Rechtsstaates haben Attribute nun mal nichts aber auch gar nichts verloren.
Dieser Morast kann sich sehr schnell zu Treibsand entwickeln.

Aber drohende Gefahren scheint es ja derzeit genug zu geben wie Wählerwanderung zur AFD oder der Verlust der absoluten Mehrheit der CSU. Devil

KuP, unsere Polizei arbeitet seit Jahren rechtsstaatlich. Wenn ihr nun die Möglichkeit geschaffen wird, präventiv Gefahren abzuwehren,
dann handelt diese vorsorglich.
Bei der Strafverfolgung hat der Rechtsstaat, ohne Vorverurteilung, eine begangene Straftat zu ermitteln und dem Gericht zur Bewertung zu überlassen.

Attribute bei  präventiver Gefahrenabwehr muss man nicht automatisch unterstellen!

Da macht der Satz von Rainer Wendt Sinn
 :  Die Vorwürfe mancher Kritiker, so Wendt, „treffen die Beschäftigen der Polizei in ihrer Berufsehre,
sie sind ungerecht und polizeifeindlich.“ Der Polizei zu unterstellen, sie würde die Bevölkerung künftig bespitzeln,
Bürgerinnen und Bürger willkürlich einsperren oder ohne anwaltliche Vertretung lassen, sei „ungeheuerlich“.
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#84

(17.05.2018, 14:26)Lueginsland schrieb:  KuP, unsere Polizei arbeitet seit Jahren rechtsstaatlich. Wenn ihr nun die Möglichkeit geschaffen wird, präventiv Gefahren abzuwehren,
dann handelt diese vorsorglich.
Bei der Strafverfolgung hat der Rechtsstaat, ohne Vorverurteilung, eine begangene Straftat zu ermitteln und dem Gericht zur Bewertung zu überlassen.

Attribute bei  präventiver Gefahrenabwehr muss man nicht automatisch unterstellen!

 ...............

Präventiv gegen Gefahren?
Gefahren gibt es viele und solche schwammigen Formulierungen sind mir zu gefährlich.
Mit keinem Satz habe ich behauptet das das bisherige Vorgehen nicht in Ordnung wäre.

Eine begangene Straftat zu ermitteln ist eines bei einer die man vermutet sie könnte begangen werden wird aber ganz eng.
Über einen völlig anderen Umgang mit den dabei entstehenden Möglichkeiten bei wechselnden politischen Machtverhältnissen möchte ich gar nicht nachdenken.
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#85

(17.05.2018, 14:09)messalina schrieb:  Und wer wie die immer ein Messer mit sich herumträgt, von dem geht nun mal eine drohende Gefahr aus, sagt auch die Polizei in dem Artikel: „Bei denen, die ein Messer bei sich haben, ist die Hemmschwelle absolut niedrig geworden, das auch zu benutzen“.


Wenn man das so sieht, dann gehörte zuerst einmal genau dieser Tatbestand (widerrechtliches Beisichführen von Waffen) als Straftat bewehrt. Dann begeht jemand, der das tut und erwischt wird eine solche und wird dafür bestraft. Ihn einfach wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Gutdünkem präventiv einzusperren ist m.E. nicht rechtsstaatlich. Da hat der Prantl absolut recht, dass die Maßnahmen der Prävention gravierender sind als die nach Straftaten. So kann es nicht gehen.
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#86

(17.05.2018, 14:26)Lueginsland schrieb:  KuP, unsere Polizei arbeitet seit Jahren rechtsstaatlich. Wenn ihr nun die Möglichkeit geschaffen wird, präventiv Gefahren abzuwehren,
dann handelt diese vorsorglich.
Bei der Strafverfolgung hat der Rechtsstaat, ohne Vorverurteilung, eine begangene Straftat zu ermitteln und dem Gericht zur Bewertung zu überlassen.

Attribute bei  präventiver Gefahrenabwehr muss man nicht automatisch unterstellen!

Da macht der Satz von Rainer Wendt Sinn
 :  Die Vorwürfe mancher Kritiker, so Wendt, „treffen die Beschäftigen der Polizei in ihrer Berufsehre,
sie sind ungerecht und polizeifeindlich.“ Der Polizei zu unterstellen, sie würde die Bevölkerung künftig bespitzeln,
Bürgerinnen und Bürger willkürlich einsperren oder ohne anwaltliche Vertretung lassen, sei „ungeheuerlich“.

Tut mir leid - aber der Polizei gegenüber ist grundsätzlich Misstrauen angebracht. Dieses war und ist erwiesenermaßen nicht in jedem Fall ungerecht und unangebracht oder ungeheuerlich. Je stärker die Macht der Polizei ist, umso leichter können sich auch die eher schwachen Charaktere in ihren Reihen mutig fühlen, sich an die Grenzen des Erlaubten vorzuwagen - oder darüber hinaus. Allein die Reaktion, die forest hier eingestellt hat, dass man einem Kritiker gerne mal eins in die Fresse geben würde... danke das genügt.

Ich habe in meinem Leben einige Begegnungen mit der Polizei gehabt. Wer daraus schließen mag, dass ich straffällig geworden bin, der kann das tun, irrt aber. Leider war die überwiegende Zahl der Kontakte unerquicklich, ich wurde ungerechtfertigter Weise von oben herab und unfreundlich behandelt bzw. schikaniert. Teilweise behaupteten Beamte falsche Dinge, nur um mich einzuschüchtern. Man ließ mich bei einer Verkehrskontrolle, die ausschließlich mir zuteil wurde, weil es den jungen Beamten nachts um halb vier langweilig war, ins Röhrchen pusten, obwohl man auf meine Frage, ob es irgendwelche Anhaltspunkte in meinem Fahrverhalten gegeben habe, weshalb man mich anhalten ließ, nicht beantwortete. Da ich es eilig hatte, konnte ich es nicht drauf anlegen, dies zu verweigern und eine richterliche Anordnung zu verlangen. Ach ja - das Ergebnis 0,0 %. Es gab auch positive Erlebnisse - die negativen waren die Mehrzahl.

Nein ich möchte nicht, dass diese Helferfreunde noch mehr Macht bekommen, nur weil sich ein paar superängstliche Bürger dann besser fühlen.
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#87

(17.05.2018, 15:10)Kreti u. Plethi schrieb:  Präventiv gegen Gefahren?
Gefahren gibt es viele und solche schwammigen Formulierungen sind mir zu gefährlich.
Mit keinem Satz habe ich behauptet das das bisherige Vorgehen  nicht in Ordnung wäre.

Eine begangene Straftat zu ermitteln ist eines bei einer die man vermutet sie könnte begangen werden wird aber ganz eng.
Über einen völlig anderen Umgang mit den dabei entstehenden Möglichkeiten bei wechselnden politischen Machtverhältnissen möchte ich gar nicht nachdenken.

klar, präventiv gegen (mögliche) drohende "Gefahr" Maßnahmen ergreifen.

Meine KFZ-Haftpflichtversicherung wird auch gefordert, obwohl seit eh und je  unfallfrei - ich möchte nichts beschreien
und das Beispiel hinkt, ist mir auch bewusst.
Den Brunnen deckeln, nachdem ein Kind rein gefallen ist und so weiter......

Rainer Wendt bringt die Sache auf den Punkt:  Der Polizei zu unterstellen, sie würde die Bevölkerung künftig bespitzeln,
Bürgerinnen und Bürger willkürlich einsperren oder ohne anwaltliche Vertretung lassen, sei „ungeheuerlich“.
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#88

(17.05.2018, 15:30)Sophie schrieb:  Tut mir leid - aber der Polizei gegenüber ist grundsätzlich Misstrauen angebracht. Dieses war und ist erwiesenermaßen nicht in jedem Fall ungerecht und unangebracht oder ungeheuerlich. Je stärker die Macht der Polizei ist, umso leichter können sich auch die eher schwachen Charaktere in ihren Reihen mutig fühlen, sich an die Grenzen des Erlaubten vorzuwagen - oder darüber hinaus. Allein die Reaktion, die forest hier eingestellt hat, dass man einem Kritiker gerne mal eins in die Fresse geben würde... danke das genügt.

Ich habe in meinem Leben einige Begegnungen mit der Polizei gehabt. Wer daraus schließen mag, dass ich straffällig geworden bin, der kann das tun, irrt aber. Leider war die überwiegende Zahl der Kontakte unerquicklich, ich wurde ungerechtfertigter Weise von oben herab und unfreundlich behandelt bzw. schikaniert. Teilweise behaupteten Beamte falsche Dinge, nur um mich einzuschüchtern. Man ließ mich bei einer Verkehrskontrolle, die ausschließlich mir zuteil wurde, weil es den jungen Beamten nachts um halb vier langweilig war, ins Röhrchen pusten, obwohl man auf meine Frage, ob es irgendwelche Anhaltspunkte in meinem Fahrverhalten gegeben habe, weshalb man mich anhalten ließ, nicht beantwortete. Da ich es eilig hatte, konnte ich es nicht drauf anlegen, dies zu verweigern und eine richterliche Anordnung zu verlangen. Ach ja - das Ergebnis 0,0 %. Es gab auch positive Erlebnisse - die negativen waren die Mehrzahl.

Nein ich möchte nicht, dass diese Helferfreunde noch mehr Macht bekommen, nur weil sich ein paar superängstliche Bürger dann besser fühlen.

1. ich bin alles andere als superängstlich, eher leichtsinnig bis fahrlässig oder anderst rum.
2. dein Erlebnis kenne ich auch an der eigenen Lungenkapazität. Es war aber Faschingssamstagnacht und vor mir hatten sie tatsächlich einige rausgefischt.
Die warteten auf ein Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung.   Clown
3
. die Helferfreunde kommen nicht an der richterlichen Entscheidung vorbei, "dürfen" den Anwalt ihres Vertrauens ohne Zögern einschalten.
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#89

Hier ist die offizielle Borschüre. Dort sind die Rechte der bayerischen Polizei erklärt.

http://www.polizeiaufgabengesetz.bayern....3%BCre.pdf 
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#90

(17.05.2018, 13:02)Sophie schrieb:  Das ist doch aber genau das Problem dieses neuen Gesetzes, das ganz augenscheinlich auf die Flüchtlingsproblematik abgestellt ist, aber für alle gelten muss.

Wann droht denn nun bitte Gefahr von jemandem der entgegen der Bestimmungen im Waffengesetz ein Messer mit sich führt? Bislang ist das ja lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie soll aber, wenn es nach messalinchen geht, ausreichend sein, jemanden auf Wochen und Monate wegzusperren?

Macht man also nun einfach mal Verdachtskontrollen und die nur bei femdländisch aussehenden Personen, damit einem nicht zufällig ein guter deutscher Jäger ins Netz geht, der es ggf. mit den Bestimmungen nicht so genau nimmt? Wenn doch: wird der auch weggesperrt oder droht von dem keine Gefahr? Droht also Gefahr via Herkunft, Aussehen, Religionszugehörigkeit? Ein sehr morastiger Pfad, finde ich.

Man könnte es auch so sagen: ohne die Flüchtlinge, die gerne zum Messer greifen, hätte es so ein Gesetz überhaupt nicht gegeben.
Aber wenn es verabschiedet wird, dann muss es auch für alle gelten. Stichpunktartige Kontrollen bei Verdacht (Pöbeleien, Randale, drohende Schlägereien etc.).
Es müsste strafmäßig ein Mittelmaß gefunden werden zwischen dem Bußgeld von max. 10.000 für unerlaubten Besitz von Schreckschusswaffen und Elektroschockern und der Haftstrafen von 1 - 5 Jahren für unerlaubten Schusswaffenbesitz. Vllt. 15.000 € oder 1 Jahr Haft.

Im übrigen sind solche Kontrollen im Bereich der Freizeitgestaltung schon längst üblich. Wegen einer kleinen Minderheit von Hooligans und Pyro-Schmugglern werden vor den Einlässen der Stadien alle Besucher der Fußballspiele kontrolliert, und man nimmt dies meist klaglos hin, obwohl es lange Wartezeiten verursacht.

PS: Es hat nichts mit Ängstlichkeit zu tun, sondern damit, dass diese archaischen Bräuche, wie Konflikte gerne mit dem Messer zu lösen, erst gar keine Gelegenheit finden, sich in unserer Kultur einnisten. Man sollte strikt dagegen vorgehen.
Und wie immer, wenn solche Maßnahmen ergriffen werden, ist der Anteil der zu Unrecht Betroffenen viel höher als der der zu Recht Betroffenen.
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