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USA weichen Regeln zu Netzneutralität auf
#1
Thumbs Down 

Zitat:
Die amerikanische Telekommunikationsaufsicht FCC hat die strikten Regeln zur Gleichbehandlung von Daten im Internet aufgeweicht. Drei Mitglieder der fünfköpfigen Kommission stimmten am Donnerstag in Washington einem Vorschlag zu, der die Aufhebung der bisherigen konsequenten Umsetzung der sogenannten Netzneutralität vorsieht. Es wird mit Klagen gegen die Entscheidung gerechnet. Der Grundsatz der Netzneutralität besagt, dass alle Daten gleich behandelt werden müssen. Bislang war es Netzbetreibern in den USA wie AT&T, Verizon oder Comcast untersagt, bestimmten Datenverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen, um anderen Inhalten Vorrang zu geben.Nach der neuen Regelung können Webdienste nun für eine bevorzugte Behandlung bezahlen. Die Netzbetreiber müssen offenlegen, ob sie Anbietern höhere Geschwindigkeiten einräumen.

https://www.welt.de/politik/ausland/arti...t-auf.html 

Die Goldgräber des 21. Jahrhunderts stecken schon ihre Claims ab! Thumbdown
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#2

Zitat:Der FCC-Beschluss vom Donnerstag wird in den kommenden Wochen im US-Amtsblatt Federal Register veröffentlicht werden. 60 Tage danach tritt der Großteil der Änderungen in Kraft – sofern nicht ein US-Gericht eine gegenteilige Einstweilige Verfügung erlässt. Entsprechende Klagen von Befürwortern der Netzneutralität wurden bereits angekündigt.

Quelle: Heise 

In letzter Zeit wurden in den USA auffällig viele Gesetze umgehend wieder von den Gerichten kassiert. Warten wir also noch ein bisschen ab.
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#3

Wenn ich mich recht erinnere, wurde doch auch noch in ersten Ansätzen das Thema in Deutschland thematisiert. Ich glaube erste Testballon wurden schon einmal gestartet.
Ansonsten gebe ich PuK recht. Warten was die Gerichte in den USA entscheiden.
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#4

(15.12.2017, 09:42)TomPaul schrieb:  Wenn ich mich recht erinnere, wurde doch auch noch in ersten Ansätzen das Thema in Deutschland thematisiert. Ich glaube erste Testballon wurden schon einmal gestartet.

Grundsätzlich müsste man die Netzneutralität über die EU aushebeln, denn: 

Zitat:Die Vorschriften über die Netzneutralität sind in der Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet niedergelegt. Diese Verordnung zielt darauf ab, gemeinsame Regeln zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und damit verbundener Rechte der Endnutzer zu schaffen. Mit der Verordnung sollen die Endnutzer geschützt und es soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass das „Ökosystem“ des Internets weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann.

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2015/2120 über den Zugang zum offenen Internet zuständig.

Quelle: Bundesnetzagentur 

Im letzten Satz des Zitats liegt der Hase im Pfeffer. Die Bundesnetzagentur hat nämlich entweder nicht richtig verstanden, was Netzneutralität ist oder will sie nicht richtig durchsetzen. 

Zitat:Gut ein halbes Jahr lang hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das StreamOn-Produkt der Telekom Deutschland geprüft und es nun für weitgehend zulässig erklärt. StreamOn rechnet in bestimmten Tarifen die Nutzung einiger Partnerdienste wie Apple Music oder Netflix nicht auf das monatliche Datenvolumen der Nutzer an. Damit verletzt die Telekom klar die Netzneutralität. Allerdings hat die EU-Verordnung den Netzbetreibern dieses Schlupfloch offen gelassen und solche „Zero Rating“ genannten Angebote nicht ausdrücklich verboten – aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, was den nationalen Regulierern und Gesetzgebern Spielraum einräumt. Diesen hat die BNetzA nicht ausgenutzt.
Quelle: Netzpolitik.org 

So etwas ähnliches gibt es auch von Vodafone  und auch dagegen hatte die Bundesnetzagentur leider nichts einzuwenden. 

Dass die Stiftung Warentest, sonst eher zuständig für Waschmittel und Zahnpasta, auch nicht versteht was Netzneutralität ist , ist zwar betrüblich, aber verzeihlich. Aber die Netzagentur sollte es eigentlich raffen.
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#5

Die Frage ist, ob jemals schon Netzneutralität bestand. Wer für 40 Euro im Monat einen 50 MBit VDSL-Vertrag abschließt, hat ein "schnelleres Internet" als derjenige, der für 20 Euro einen Vertrag mit "normalem" DSL um die 16 MBit wählt. Die Regel "Mehr Geld = schnelleres Internet" galt eigentlich schon immer. Noch ausgeprägter ist das im Mobilfunk, insbesondere in Deutschland.

Martin
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#6

(15.12.2017, 10:09)Martin schrieb:  Die Frage ist, ob jemals schon Netzneutralität bestand. Wer für 40 Euro im Monat einen 50 MBit VDSL-Vertrag abschließt, hat ein "schnelleres Internet" als derjenige, der für 20 Euro einen Vertrag mit "normalem" DSL um die 16 MBit wählt. Die Regel "Mehr Geld = schnelleres Internet" galt eigentlich schon immer. Noch ausgeprägter ist das im Mobilfunk, insbesondere in Deutschland.

Es geht doch aber bei der Netzneutralität nicht um die Geschwindigkeit des Anschlusses. Es geht um den Weg der Daten bis zum Anschluss und dass dabei das Prinzip des first come, first serve beachtet wird. Dass eben keine Priorisierung von Paketen aus bestimmten Quellen stattfindet, mit der Folge dass alles andere langsamer wird. Auch die Praxis von Kabel Deutschland, die zumindest eine Zeitlang bekannte Filesharing-Ports drosselten, ist eine Verletzung der Netzneutralität. 

Zitat:Ein anderer Betroffener berichtet: "Es sind ja nur einige Ports betroffen, genau die, die von Filesharing-Seiten genutzt werden. Bei Speedtest.net beispielsweise habe ich trotz des Speed-Einbruchs bei Rapidshare oder Netload immer noch 'Topspeed'".

Quelle: Golem 

Wobei das Unsinn ist, was er schreibt. Die genannten Seiten waren Filehoster, man hat da ganz normal über HTTP(S auch?) runtergeladen, Port 80 (oder 443).

Dass bei uns das Internet meistens zu langsam ist und, gerade mobil, viel zu teuer, ist auch ein Problem. Auch das könnte man regulatorisch angehen, wenn man wollte. Woanders in Europa und sonstwo auf der Welt geht's ja auch schneller und billiger. Man müsste die Bundesnetzagentur zur Preisaufsicht machen. Wer nur eine 16er Leitung abietet, hat dann eben auch nur das Recht, dafür acht oder zehn Euro zu verlangen, dann wird das Internet bald schneller. Aber es fehlt der politische Wille dazu, weil es in Berlin immer noch eine gute Idee gehalten wird, die Infrastruktur dem Markt zu überlassen.
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#7

(15.12.2017, 10:53)PuK schrieb:  Es geht doch aber bei der Netzneutralität nicht um die Geschwindigkeit des Anschlusses. Es geht um den Weg der Daten bis zum Anschluss und dass dabei das Prinzip des first come, first serve beachtet wird. Dass eben keine Priorisierung von Paketen aus bestimmten Quellen stattfindet, mit der Folge dass alles andere langsamer wird. Auch die Praxis von Kabel Deutschland, die zumindest eine Zeitlang bekannte Filesharing-Ports drosselten, ist eine Verletzung der Netzneutralität. 

Wobei das Unsinn ist, was er schreibt. Die genannten Seiten waren Filehoster, man hat da ganz normal über HTTP(S auch?) runtergeladen, Port 80 (oder 443).

Dass bei uns das Internet meistens zu langsam ist und, gerade mobil, viel zu teuer, ist auch ein Problem. Auch das könnte man regulatorisch angehen, wenn man wollte. Woanders in Europa und sonstwo auf der Welt geht's ja auch schneller und billiger. Man müsste die Bundesnetzagentur zur Preisaufsicht machen. Wer nur eine 16er Leitung abietet, hat dann eben auch nur das Recht, dafür acht oder zehn Euro zu verlangen, dann wird das Internet bald schneller. Aber es fehlt der politische Wille dazu, weil es in Berlin immer noch eine gute Idee gehalten wird, die Infrastruktur dem Markt zu überlassen.

Meine Statement war auch nicht technisch gemeint, sondern grundsätzlich. „Mehr Geld = mehr und besseres Internet“ war schon immer so, egal ob man das nun durch Priorisierung, Leitungsgröße oder Exklusivität (Standleitung) realisiert.

Natürlich wäre die Politik gefragt, insbesondere bei mobilem Internet, aber Deutschland ist beim Verbraucherschutz Entwicklungsland, soweit nichts neues. Ich hoffe da auch eher auf US-Gerichte oder den Verbraucherschutz in den Staaten. 

Martin
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#8

(15.12.2017, 10:09)Martin schrieb:  Die Frage ist, ob jemals schon Netzneutralität bestand. Wer für 40 Euro im Monat einen 50 MBit VDSL-Vertrag abschließt, hat ein "schnelleres Internet" als derjenige, der für 20 Euro einen Vertrag mit "normalem" DSL um die 16 MBit wählt. Die Regel "Mehr Geld = schnelleres Internet" galt eigentlich schon immer. Noch ausgeprägter ist das im Mobilfunk, insbesondere in Deutschland.

Martin

Die Frage ist, wie überraschend eine Hierarchie auf Basis von Vermögen und Einkommen in Deutschland sein kann.
In einem auf die Erschaffung von Ungleichheit ausgerichteten System doch wohl eher weniger.

Warum sollten für Datenströme andere Regeln existieren als im Steuerrecht (Reich zahlt generell keine Steuern), der medizinischen Versorgung (Reich wartet nicht auf Behandlung oder Organe) oder jedem anderen Segment gesellschaftlicher Realität?
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#9

(15.12.2017, 11:34)bbuchsky schrieb:  Die Frage ist, wie überraschend eine Hierarchie auf Basis von Vermögen und Einkommen in Deutschland sein kann.
In einem auf die Erschaffung von  Ungleichheit ausgerichteten System doch wohl eher weniger.

Warum sollten für Datenströme andere Regeln existieren als im Steuerrecht (Reich zahlt generell keine Steuern), der medizinischen Versorgung (Reich wartet nicht auf Behandlung oder Organe) oder jedem anderen Segment gesellschaftlicher Realität?

Ungleichheit wird es so lange geben, so lange es Menschen gibt. Es kommt vielmehr auf den Grad der Ungleichheit an. Wenn es dem unteren Drittel der Gesellschaft so gut geht, dass ein angenehmes Leben mit Gesundheits- und Altersvorsorge problemlos möglich ist, dann darf es gerne auch sehr reiche Menschen geben. Das war meiner Meinung nach der Zustand, den wir in den 1970er und 1980er Jahren in Deutschland hatten. Geht die Schere allerdings immer weiter auf, dass sich immer mehr Menschen mit Pfandflaschensammeln, „Hartz4“ und Obdachlosigkeit plagen müssen, dann läuft etwas gehörig schief. Meiner Meinung nach ist das allerdings nicht die Schuld „der Reichen“, die sehr oft auch mit gewaltigen Summen wohltätig unterwegs sind (z. B. Bill Gates), sondern die Schuld der Politik, die offenbar an deren Reichtum partizipieren will und sich deshalb auf die Seite der Reichen stellt, obwohl sie mit ihrem Mandat dem einfachen Bürger verpflichtet wären.

Martin
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#10

(15.12.2017, 10:00)PuK schrieb:  Die Bundesnetzagentur hat nämlich entweder nicht richtig verstanden, was Netzneutralität ist oder will sie nicht richtig durchsetzen. 

So etwas ähnliches gibt es auch von Vodafone  und auch dagegen hatte die Bundesnetzagentur leider nichts einzuwenden. 

Eben kommt eine Meldung aus dem Ticker, dass die Bundesnetzagentur doch etwas gegen StreamOn hat.  W00t

Zitat:Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom nun offiziell angewiesen, Teile ihrer StreamOn-Option für einige Mobilfunktarife zu ändern. „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Freitag in Bonn. Mit den von der Regulierungsbehörde geforderten Änderungen werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden. Die Telekom hat bereits Widerspruch angekündigt.

Quelle: Heise 
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