11.10.2016, 15:13
(11.10.2016, 12:44)PuK schrieb: Interessant ist übrigens, dass diese "Jedermannsfestnahme" durch die drei Syrer nicht vom entsprechenden Paragraphen gedeckt ist, jedenfalls nicht nach dessen Wortlaut.
In Absatz 1 steht nichts davon, dass jeder auch Personen, die einer Tat verdächtig sind und nach denen eine Fahndung läuft, festnehmen darf. Man darf das eigentlich nur, wenn man den Täter auf frischer Tat beobachtet hat, oder wenn man sieht, wie einer aus einem Laden rennt, der Ladenbesitzer hinterher und "Haltet den Dieb!" rufen.
Dann dürfte man das. Sonst nicht.
Bin ja gespannt, was die sächsische Staatsanwaltschaft daraus macht. Der Polizei und Justiz da drüben traue ich inzwischen alles zu.
Ich denke, die wird Milde walten lassen. Es ist dies auch ein Umstand, der einer Person fremdländischer Herkunft nicht unbedingt bekannt sein dürfte, vllt. sogar schlecht begreiflich zu machen ist.
Da wird vermutet, dass einer ein Bombenattentat ausführen will und sitzt bei einem in der Küche und will vtl. wieder gehen weil er Verdacht schöpft, verpfiffen zu werden und man darf ihn nicht festhalten bis die Polizei kommt? Was wenn dann am nächsten Tag etwas Schlimmes passiert?
Das ist eigentlich ein Mangel in der Konstruktion des § 127. Da müsste noch stehen:
Dasselbe gilt bei Personen die zur Fahndung ausgeschrieben sind.