11.10.2016, 12:44
Interessant ist übrigens, dass diese "Jedermannsfestnahme" durch die drei Syrer nicht vom entsprechenden Paragraphen gedeckt ist, jedenfalls nicht nach dessen Wortlaut.
In Absatz 1 steht nichts davon, dass jeder auch Personen, die einer Tat verdächtig sind und nach denen eine Fahndung läuft, festnehmen darf. Man darf das eigentlich nur, wenn man den Täter auf frischer Tat beobachtet hat, oder wenn man sieht, wie einer aus einem Laden rennt, der Ladenbesitzer hinterher und "Haltet den Dieb!" rufend.
Dann dürfte man das. Sonst nicht.
Bin ja gespannt, was die sächsische Staatsanwaltschaft daraus macht. Der Polizei und Justiz da drüben traue ich inzwischen alles zu.
Zitat:§ 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
In Absatz 1 steht nichts davon, dass jeder auch Personen, die einer Tat verdächtig sind und nach denen eine Fahndung läuft, festnehmen darf. Man darf das eigentlich nur, wenn man den Täter auf frischer Tat beobachtet hat, oder wenn man sieht, wie einer aus einem Laden rennt, der Ladenbesitzer hinterher und "Haltet den Dieb!" rufend.
Dann dürfte man das. Sonst nicht.
Bin ja gespannt, was die sächsische Staatsanwaltschaft daraus macht. Der Polizei und Justiz da drüben traue ich inzwischen alles zu.