18.10.2017, 22:21
(18.10.2017, 20:52)forest schrieb: Guter Einwand. Das Quadrat war und ist ca. 1 cm hoch, also ein Quadratkubus oder wie man das bei den Geometern nennt. Weil ich mich z.Zt. eher mit Zylindern beschäftigen 'darf' - Volumen ist G x h und G ist r² x das mit 3,14 (finde das Zeichen dafür nicht...vielen Dank für den Tipp ) - aber ich schweife ab, jedenfalls ist die Tafel (!) Schokolade eher flach wie eine Tafel und geht so als Tafel Schokolade durch ohne das y (hier ein knapper Zentimeter) und das ist geschützt.
Bringt jetzt einer einen Quader Schokolade daher mit quadratischem Grundriss, ähnlich x, y, z jeweils =, äh, gleich, also weit genug ab von einer Tafel, hätte er nach meiner Ansicht gute Karten vor dem Patamt .
Ja, schon. Natürlich.
Aber die eigentliche Frage ist doch die der Schöpfungshöhe.
Ob also das sogenannte Alleinstellungsmerkmal
Zitat:Seitenlänge a = Seitenlänge b
schützenswert ist. Das kann man nämlich nicht unmittelbar aus dem Gesetz rauslesen, sondern das muss das Gericht auslegen.
Und das ist es natürlich nicht, weil das Prinzip des Quadrats schon sehr lange bekannt ist. Viel länger schon, als es Patente gibt. Zum Beispiel beruht der Grundriss der Pyramiden auf dem quadratischen Prinzip. Ich würde Berufung gegen das Urteil einlegen und bin mir ziemlich sicher, dass ich gewinnen würde.