07.10.2017, 09:31
Zitat:Der 52-jährige Täter filmt Szenen der Vergewaltigung und droht, Videos an die Familie des Opfers nach Afghanistan zu schicken. Warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt.
[...] Er zwang seine Bekannte, sich auszuziehen, filmte die Szene mit dem Handy. Sie bedeckte ihren Körper mit einer Decke, die er wegriss. Sie hielt die Hände vors Gesicht, er drückte diese weg. Und dann forderte er Sex, drohte, die Nacktaufnahmen ihrer Familie in Afghanistan zu schicken. Im Schlafzimmer vergewaltigte er dann die weinende Frau, filmte auch diesen Missbrauch.
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...83066.html
Leider bleibt der Artikel die versprochene Antwort auf die Frage "warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt" schuldig. Eine Bewährungsstrafe bei einem solchen Verbrechen wird der betreffende Täterkreis als Einladung für Verbrechen dieser Art interpretieren. Insbesondere im Kontext des Förster-Falls fällt es sehr schwer zu verstehen, wie das Gericht zu so einem Urteil kommen konnte.
Martin