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Normale Version: Vergewaltigung an Heilig Abend: Prozess endet mit Bewährungsstrafe
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Martin

Zitat:Der 52-jährige Täter filmt Szenen der Vergewaltigung und droht, Videos an die Familie des Opfers nach Afghanistan zu schicken. Warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt.

[...] Er zwang seine Bekannte, sich auszuziehen, filmte die Szene mit dem Handy. Sie bedeckte ihren Körper mit einer Decke, die er wegriss. Sie hielt die Hände vors Gesicht, er drückte diese weg. Und dann forderte er Sex, drohte, die Nacktaufnahmen ihrer Familie in Afghanistan zu schicken. Im Schlafzimmer vergewaltigte er dann die weinende Frau, filmte auch diesen Missbrauch.

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...83066.html

Leider bleibt der Artikel die versprochene Antwort auf die Frage "warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt" schuldig. Eine Bewährungsstrafe bei einem solchen Verbrechen wird der betreffende Täterkreis als Einladung für Verbrechen dieser Art interpretieren. Insbesondere im Kontext des Förster-Falls fällt es sehr schwer zu verstehen, wie das Gericht zu so einem Urteil kommen konnte.

Martin

bbuchsky

(07.10.2017, 09:31)Martin schrieb: [ -> ]Leider bleibt der Artikel die versprochene Antwort auf die Frage "warum er dennoch eine Bewährungsstrafe bekommt" schuldig. Eine Bewährungsstrafe bei einem solchen Verbrechen wird der betreffende Täterkreis als Einladung für Verbrechen dieser Art interpretieren. Insbesondere im Kontext des Förster-Falls fällt es sehr schwer zu verstehen, wie das Gericht zu so einem Urteil kommen konnte.

Martin

Jede "Bewährung" nach einem Gewaltverbrechen IST nichts anderes als eine Mahnung an den Täter, die Tatausführung beim nächsten Mal so brutal anzulegen, dass er nicht nochmal vor ein Gericht gezerrt wird.

Ohne allzu bösartig wirken zu wollen, ohne einen Serientäter, der sich solcher Richter unmittelbar nach dem Beihilfe-Urteil persönlich und mit aller Brutalität widmet, werden diese Irren in Talaren viele Täter weiter üben lassen.

Erst wenn die Richter, Schöffen und Beisitzer den Tod fürchten müssen, werden sich die Umstände ändern.

Michl

(07.10.2017, 09:49)bbuchsky schrieb: [ -> ]....
Erst wenn die Richter, Schöffen und Beisitzer den Tod fürchten müssen, werden sich die Umstände ändern.

Du meinst Zustände in der Justiz sollten sein, wie in Mexiko, Brasilien oder in einigen afrikanischen 
Ländern?
Oder die Rechtspechung obliegt dem Staate, so ähnlich wie in der Türkei? 

Eine kritische Hinterfragung über die Intention der Berichterstattung einiger Medien findet hier wieder mal nicht statt. Warum auch, wenns in den Kram passt, Muslime zu bashen samt unserer (noch) unabhängigen Justiz. 
Ohne (juristische) Sachkenntnis einfach nur draufhauen, passt wieder mal sehr gut in dieses Forum. 

Die (Selbst-)Gerechten von Heute, sind die selbstgefälligen "Ungerechten" von morgen. 

Es ist wohl in Mode gekommen, Klappe aufzureissen und nix zu liefern, selbst beim Richterbund. 


http://www.sueddeutsche.de/politik/polit...-1.3649124


Justizirrtum
Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, beklagt das Ende der Gerechtigkeit. Doch Argumente oder eine stichhaltige Beweisführung sind seine Sache nicht. Er agiert lieber wie ein politischer Draufgänger.         ....

Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und damit Repräsentant von mehr als 16 000 Robenträgern, legt ein Buch vor, das er in Interviews zutreffend als einen "persönlichen Zwischenruf" einstuft. Wäre er mal so bescheiden geblieben. Nun muss er sich messen lassen an seinem anspruchsvollen Titel: "Das Ende der Gerechtigkeit: Ein Richter schlägt Alarm".      .....

Der alarmierende Ton lenkt die Aufmerksamkeit in eine falsche Richtung. Der Leser sucht lange, zu lange, nach dem "Ende der Gerechtigkeit", bis er begreift, dass der Autor die Behauptung gar nicht beweisen will.   ....

Unter dem Zwischentitel "Gerechtigkeit: Was ist das?" berichtet er von "fast allen befragten Richtern" - keiner könne sich erinnern, je ein ungerechtes Urteil gefällt zu haben. Umfragen belegten, "dass die Gerechtigkeit für sie kein großes Thema ist - weil sie damit im Reinen sind".          .....

Die deformation professionelle, der kollektive Glauben an die eigene Unfehlbarkeit, ist ein ständiger Begleiter der Zunft. Hier vielleicht selbstironisch gemeint? Weit gefehlt! Der Autor hält sich selbst für unfehlbar: "Auch wenn das überheblich klingt, aber mir fällt kein Fall ein, in dem ich mein Urteil oder meinen Vergleichsvorschlag im Nachhinein selbst nicht mehr für gerecht gehalten hätte."  ....    //

bbuchsky

(07.10.2017, 13:20)Michl schrieb: [ -> ]Du meinst Zustände in der Justiz sollten sein, wie in Mexiko, Brasilien oder in einigen afrikanischen 
Ländern?
...................

Ich meine, dass ein großer Teil unserer Strafmaße für Gewaltverbrechen und Mißbrauch auf die Zeit zurückzuführen ist, in der es dem "Gesetzgeber" und den leitenden Beamten im Staatsapparat eine "Herzenssache" war, sich selbst und Mittäter aus 2 Weltkriegen pauschal straffrei zu stellen, und man(n) Gewalt gegen Kinder und Frauen als ein brauchbares Mittel der Erziehung und Durchsetzung männlichen Willens betrachtete.

Der Aspekt "Bewährung" und die Haftverschonung dienen dem gleichen Herrn. Kamarad Filbinger wollte sicherstellen, dass Kamerad Eichmann keinerlei Umstände gemacht werden konnten. Selbst, wenn man gewollt hätte, was man nicht tat.

Comprende, senor?

Die Strafmaße für Mißbrauch und Vergewaltigung sind ein Witz. Das ist so, als würde man erst für einen Raub über 250.000 wirklich mit Straferechnen müssen, und stehen in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden.
Wenn ich da höre, dass Leute wegen Schwarzfahrens im Wiederholungsfall in den Bau gehen, für Vergewaltigung aber freigelassen werden, könnte ich zum Terroristen werden.

Zudem schmückt sich unser "Rechtssystem" mit dem Wort "Intensivtäter".
Kann man sein Versagen deutlicher ausdrücken?